Frau zündet Wohnhaus an - Über fünf Jahre Haft für Angeklagte aus Wilsecker

Trier/Wilsecker · Wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Betrugs hat das Landgericht eine 36-Jährige verurteilt.

Mit regungsloser Miene nimmt die Frau am Mittwoch das Urteil entgegen: Fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Ihre 17-jährige Tochter bricht im Zuschauerraum in Tränen aus.

Begonnen hatte es am 26. Oktober 2013 mit einem Großbrand, der ein Wohnhaus mit zwei Nebengebäuden in Wilsecker zerstörte. 71 000 Euro Schaden machte daraufhin die Mieterin bei ihrer Hausratsversicherung geltend. Ein Umstand, der die fünffache Mutter in Verdacht brachte, zumal es schon in einigen ihrer früheren Wohnungen zu kleineren Bränden gekommen war. Damals zahlte die Hausratsversicherung - diesmal jedoch nicht mehr. Stattdessen findet sich die 36-Jährige als Angeklagte vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wieder. Der Vorwurf: Besonders schwere Brandstiftung (Anzünden eines Wohnhauses, Strafrahmen fünf bis 15 Jahre) in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug. Sie macht nur Angaben zur Person, dann sitzt sie drei Verhandlungstage lang schweigend neben ihrem Verteidiger Edgar Haubrich (Bitburg), während die Kammer 27 Zeugen, einen sachverständigen Zeugen und den Brandgutachter Joachim Steiner hört, der über Deutschland hinaus als Kapazität gilt.

Ein Kripobeamter aus Bitburg - "bei der hat es doch schon öfter gebrannt" - belastet sie am zweiten Tag schwer. Das Feuer sei auf dem Dachboden des Hauses mit Pappkartons und einem Lösungsmittel als Brandbeschleuniger gelegt worden - und das an jenem Vormittag, als alle Kinder und auch ihr damaliger Lebensgefährte aus dem Haus waren. Andere Zeugen, insbesondere Nachbarn, können es sich gar nicht vorstellen, dass die Frau so ein Feuer gelegt haben könnte. Den Ausschlag gibt schließlich der Brandsachverständige Steiner mit seinem Nachweis, dass das Feuer auf dem Dachboden des Wohnhauses gelegt wurde, von dort zunächst auf das danebenliegende ehemalige Stallgebäude übergriff und schließlich auf das Scheunendach am Ende des Anwesens.

Das war am Mittag des 26. Oktober 2013 - und am Abend standen nur noch rauchende Trümmer da. Die Eigentümerin und Vermieterin kommt gut aus der Katastrophe heraus: Ein Anfangsverdacht gegen sie verflüchtigt sich schnell, denn sie war vor und beim Brandausbruch nachweislich in Bitburg. Die Gebäudeversicherung zahlt ihr quasi einen kompletten Neubau. Und nun erzielt sie über ihren Anwalt Konrad Zürbig mit einer sogenannten Adhäsionsklage (zivilrechtlicher Anspruch im Strafverfahren) noch einen 8000-Euro-Schadensersatz für den Mietausfall.

Fünfeinhalb Jahre fordert gestern in ihrem Schlusswort Staatsanwältin Beatrix Klingler. Sie verweist auf die Expertisen und die Motive der Angeklagten: Chronischer Geldmangel und drei Monatsmieten im Rückstand. Verteidiger Haubrich weist eine Täterschaft seiner Mandantin zurück - "ein reiner Indizienprozess, nur indirekte Zeugen, auch ein elektrischer Defekt nicht auszuschließen". "Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte gar nicht die Absicht hatte, das gesamte Anwesen niederzubrennen", sagt der Vorsitzende Richter Armin Hardt in der Urteilsbegründung. Sie habe wohl nur Gerümpel auf dem Dachboden anzünden und den Schaden dann bei der Hausratsversicherung melden wollen - "so wie es schon zweimal vorher geklappt hatte". Doch dieses Mal sei ihr die Sache wohl außer Kontrolle geraten.

Eine Bewährung wäre bei diesem Strafmaß nicht möglich. Erklärungen werden nach der Urteilsverkündung nicht abgegeben. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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