Früh verlängern, andere ausbooten

BITBURG/KYLLBURG. Geld gegen das Recht, Kommunen mit Strom beliefern zu dürfen. So etwas nennt man Konzession und das ist so einträglich, dass Ernergieversorger diese Konzessionsverträge auch gerne früher verlängern. Dadurch haben Konkurrenten und manchmal auch die Kommunen das Nachsehen.

Der Strom-Markt ist ein lukratives Geschäft, für das bestehende kartellrechtlichen Bestimmungen zumindest sehr weit gedehnt werden. Diesen Schluss legen zwei Fälle aus der Eifel nahe. Sie zeigen beispielhaft, wie Stromkonzerne kommunale Abnehmer langfristig an sich binden wollen. Dadurch wird anderen Anbietern die Chance genommen, in das lukrative Geschäft mit Städten und Dörfern einzusteigen. Zudem würde Konkurrenz die Preise sinken lassen. Wie so etwas aussehen kann, zeigt das Beispiel Kyllburg. Dort bastelt die Stadt bereits seit längerer Zeit an der Finanzierung des neuen Sportplatzes. Ein Teil der Summe sollte aus dem gut gefüllten Erneuerungskonto der Stadt beim Ernergieversorger RWE Rhein-Ruhr AG entnommen werden. 65 034 Euro Guthaben hat das sonst so finanzschwache Kyllburg beim Stromversorger auf der hohen Kante liegen. Das Geld wird auf vertraglich geregelter Basis für die Erneuerung von Anlagen wie Straßenbeleuchtung zurückgelegt, in vielen Kommunen jedoch bei weitem nicht vollständig ausgegeben (der TV berichtete). Die RWE war in Kyllburg nicht bereit, einen Festbetrag in Höhe von 65 034 Euro freizugeben. "Lediglich im Falle einer vorzeitigen Verlängerung des Konzessionsvertrags könnte über eine Gesamtentnahme nachgedacht werden", heißt es im Protokoll der Kyllburger Stadtratssitzung vom 28. April über die Verhandlungen mit dem RWE. Gesetz: Vertragsende muss veröffentlicht werden

Die Stadt hätte sich also, um an ihr eigenes Geld zu kommen, vorzeitig und am Ende unter Umständen gegen geltendes Recht weit vor Ende der Vertragsdauer Ende 2011 wieder binden müssen. Ginge es den rechtlich vorgeschrieben Gang, würde Kyllburg spätestens Ende 2009 das Ende der Vertragsdauer öffentlich und in geeigneter Form bekannt machen. Dies sieht das Energiewirtschaftsgesetz vor. Diese Klausel soll Mitbewerbern die Möglichkeit geben, sich ebenfalls um eine Konzession bewerben zu können. Verlängern Kommune und Energieversorger den Vertrag heimlich und vorzeitig, hat die Konkurrenz das Nachsehen. Ähnlich vorgegangen sind die RWE in Bitburg, wo der laufende Vertrag mit der Stadt am 31. Dezember 2011 endet. Nach TV-Informationen hat der Konzern die Zahlung von 35 000 bis 45 000 Euro angeboten, falls die Stadt den Konzessionsvertrag vorzeitig um 20 Jahre verlängert. Ein entsprechender Vorschlag war im Ältestenrat der Stadt diskutiert worden. Die von Bürgermeister Joachim Streit vorgetragene Idee fiel jedoch bei den Mitgliedern des Ältestenrats durch. Die finanzielle "Entscheidungshilfe" sollte übrigens der Teilfinanzierung eines Masterplans für die derzeit noch von der Air-Force genutzten Housing dienen. Die Stadtverwaltung Bitburg hält sich in dieser Sache bedeckt: "Mit RWE Rhein-Ruhr ist bisher lediglich in einer unverbindlichen Form die Möglichkeit einer vorzeitigen Verlängerung diskutiert worden", heißt es auf TV-Anfrage. Derzeit sehe die Stadt keinen Bedarf , weiter zu verhandeln. Eine Verlängerung gebe es nur dann, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten würden. Eine Anfrage in anderen Städten in den Kreisen Bitburg-Prüm, Daun, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg ergab, dass es in Wittlich, Daun, Prüm, Neuerburg, Konz, Schweich und Saarburg bisher keine Verhandlungen gegeben hat. Antworten aus den Städten Gerolstein, Manderscheid, Traben-Trarbach, Bernkastel-Kues und Hermeskeil blieben aus. Energieversorger RWE Rhein-Ruhr AG teilte mit, es gebe laufend Gespräche mit den Konzessionsvertragspartnern über die Zukunft der Energieversorgung. "Bei diesen Gesprächen halten wir uns streng an den vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen", sagt Pressesprecher Rolf Lorig. Zu Inhalten und möglichen Angeboten wollte er nichts sagen: "Wir sehen uns mit den Kommunen in einer langjährigen Partnerschaft, die von großem Vertrauen getragen wird. Daher verbietet sich eine Stellungnahme, wann und mit wem über welche Inhalte gesprochen wird", sagt Lorig.

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