Geld, das nicht fließen darf

In unregelmäßigen Abständen werden die öffentlichen Einrichtungen vom Landesrechnungshof überprüft. Auch beim Landesbetrieb Mobilität wurde stichprobenartig in die Akten geschaut und hierbei die ein oder andere Maßnahme nicht nur kritisch betrachtet, sondern auch beanstandet.

 Der Landesrechnungshof bemängelt, dass für die Natursteinverblendung dieser Mauer in St. Thomas zu unrecht Geld vom Land verwendet worden sei. TV-Foto: Uwe Hentschel

Der Landesrechnungshof bemängelt, dass für die Natursteinverblendung dieser Mauer in St. Thomas zu unrecht Geld vom Land verwendet worden sei. TV-Foto: Uwe Hentschel

St. Thomas. Bei Natursteinverblendungen gehen die Meinungen auseinander: Den einen gefällt es, für andere ist es bloße Kosmetik und wieder andere haben damit grundsätzlich kein Problem, vorausgesetzt es findet sich jemand, der es bezahlt. So verhält es sich beispielsweise auch mit der Verblendung der neuen Mauer im Einmündungsbereich der K82 in die Landesstraße L24 in St. Thomas. Statt grauem Beton ziert hier eine Fassade aus rotem Sandstein den Einmündungsbereich."Wir waren der Meinung, dass passt einfach nicht zusammen, wenn in unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Priesterhauses eine Betonmauer steht", sagt Josef Arens vom Gerolsteiner Landesbetrieb Mobilität (LBM), "und außerdem wertet die Natursteinverblendung das Ganze auf." Dass dem so ist, daran haben die Prüfer des Landesrechnungshofs keinen Zweifel, nur ist dafür aus Mainz kein Geld vorgesehen. Es "wurden Zuweisungen für die Natursteinverblendung (...) in Anspruch genommen, obwohl diese Aufwendungen nicht zuwendungsfähig waren", bemängelt der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2007/2008. Hierbei hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm rund 25 000 Euro investiert. Und die 70 Prozent, die davon vom Land übernommen wurden, sind aus Sicht der Finanzprüfer zu unrecht nach St. Thomas geflossen. Ob das wirklich so ist, darüber müsse noch verhandelt werden, erklärt Arens, doch der LBM vertrete nach wie vor die Auffassung, dass diese Maßnahme sinnvoll war.Ein anderes Projekt, das vom rheinland-pfälzischen Rechnungshof ebenfalls kritisiert wurde, ist der Ausbau der K16 zwischen Dockendorf und Peffingen. Auch hier sei gefördert worden, wo es nichts zu fördern gab. Dieser Vorwurf sei berechtigt und die Sache bereits erledigt, sagt Arens. In der Tat würden reine Unterhaltungsmaßnahmen nicht bezuschusst, erklärt der LBM-Mitarbeiter, allerdings seien hier auch keine Landesmittel zu unrecht verwendet worden, der Rechnungshof habe das Projekt zuvor geprüft.Zu den Fällen, die vom Landesrechnungshof stichprobenartig erfasst und im Jahresbericht beispielhaft aufgeführt wurden, zählten im Eifelkreis des Weiteren Kosten für Arbeiten an der Straßenbeleuchtung (18 000 Euro), die nicht sachgemäß zugerechnet worden seien, sowie eine Gemeinschaftsmaßnahme des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Landkreises Vulkaneifel. Laut Jahresbericht waren hier Kostenanteile der Verbandsgemeindewerke in einer Höhe von insgesamt 80 000 Euro nicht in Rechnung gestellt worden.

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