Geld für Arbeit im Wald

BITBURG. (red) Für bestimmte forstliche Maßnahmen im Privatwald gibt es unter gewissen Bedingungen Fördergelder. Es sind dies Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen, Jungbestandspflege oder Astungen.

Privatwaldbesitzer, die solche Maßnahmen 2005 planen, sollten rechtzeitig Förderanträge stellen. Ob die Maßnahmen überhaupt förderungsfähig sind, muss vor deren Beginn geprüft werden: Ein Mitarbeiter der Landesforsten besichtigt die Fläche. Für die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen benötigt der Eigentümer eine Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz. Die Pflege von Jungbeständen kann nur gefördert werden, wenn die Bäume zwischen drei und zwölf Metern groß sind. Info: Privatwaldbetreuung im Forstrevier Bitburg-Nord, Martin Lotze, Telefon 06561/9469-22, Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 8 bis 10 Uhr. ca/rg

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