Geldstrafe für ein "armes Schwein"

TRIER. Der Bitburg-Stahler Grundstückseigentümer Leo H. ist vom Trierer Landgericht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Damit kam er glimpflicher davon als vor dem Bitburger Amtsgericht.

Das Schlusswort des 55-jährigen Frührentners fiel kurz und knapp aus: "Sie haben ja gehört, dass ich ein armes Schwein bin", sagte Leo H. an die Adresse von Richter Gernot Kieselbach. "Ich nehme an, dass Sie auch danach urteilen." Was einige von Kieselbachs Kollegen womöglich als Amtsanmaßung empfunden hätten, nahm der Vorsitzende der Ersten Kleinen Trier Strafkammer gelassen zur Kenntnis. Fünf Minuten später, nach einer kurzen Beratungspause des Gerichts, tat Kieselbach, wie ihm geheißen: "60 Tagessätze je 20 Euro", lautete sein Urteil. Leo H. dürfte zufrieden gewesen sein, denn das Bitburger Amtsgericht hatte den 55-Jährigen vor ein paar Monaten noch um einige Tagessätze härter bestraft.Kleine Platzwunde und kaputte Kamera

Der "Casus knacksus", der den Stahler erst auf die Palme und schließlich vor den Kadi brachte, ereignete sich Anfang des Jahres. Der an seinem Haus vorbei fließende Fennelsbach war nicht zum ersten Mal über die Ufer getreten, Scheune und Stall standen unter Wasser. Mehrmals, so Leo H. vor Gericht, habe er die Stadtverwaltung und die Feuerwehr angerufen, doch niemand habe ihm geholfen. Als schließlich doch zwei Mitarbeiter der Stadt am Ort des nassen Geschehens ankamen, um sich ein Bild vom Ausmaß der Überschwemmung zu machen, platzte dem 55-jährigen offensichtlich der Kragen. Erst soll er einen Tiefbauingenieur "nur" verbal attackiert haben, kurz darauf auch handgreiflich. Resultat des Aufeinandertreffens: Der Ingenieur trug eine kleine Platzwunde an der linken Unterlippe davon, seine Digitalkamera war im Eimer.Justitia gnädig gestimmt

Wegen dieses Ausrasters verurteilte das Bitburger Amtsgericht Leo H. im Juli zu 1400 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Nicht das erste Mal, dass Justitia den Stahler verdonnerte. Zwei Monate zuvor "bekam" der zweifache Familienvater 800 Euro aufgebrummt. Bei Asphaltierarbeiten in Bitburg-Stahl hatte Leo H. im Mai 2002 aus Protest die Straße mit einem Traktor und einem Wasserfass verrammelt und die daraufhin anrückenden städtischen Mitarbeiter (inklusive Bürgermeister Joachim Streit) beleidigt.Gegen das Beleidigungsurteil und auch gegen die Verurteilung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte Leo H. Berufung eingelegt. Weil er die erste Berufung gestern zurückzog und im zweiten Fall die Vorwürfe einräumte, waren Staatsanwaltschaft und Gericht gnädig gestimmt. Statt 2200 Euro Geldstrafe muss Leo H. jetzt nur noch 1200 Euro bezahlen. Einen kleinen Tipp gab Richter Gernot Kieselbach seinem Klienten abschließend noch mit auf den Weg: "Halten Sie sich künftig bei Behörden-Mitarbeitern zurück."

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