Geplante Änderung des Flächennutzungsplans für Ehlenz stößt in Heilenbach auf Widerstand

Ehlenz/Heilenbach · Um den Bau einer gewerblichen Halle zu ermöglichen, hat die Ortsgemeinde Ehlenz die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Zur Schäfersmühle in die Wege geleitet - ein an sich völlig normales Verfahren, das jedoch im Nachbarort Heilenbach keine Zustimmung findet. Dort nämlich befürchtet der Gemeinderat Nachteile für den auf seiner Gemarkung liegenden und an Ehlenz grenzenden Windpark.

 Anwohner in Ehlenz schauen auf die Windräder der Nachbargemeinde Heilenbach. Sie dürfen nichts bauen, was diese Anlagen in ihrer Entwicklung stören könnte, findet der Gemeinderat Heilenbach. TV-Foto: Uwe Hentschel

Anwohner in Ehlenz schauen auf die Windräder der Nachbargemeinde Heilenbach. Sie dürfen nichts bauen, was diese Anlagen in ihrer Entwicklung stören könnte, findet der Gemeinderat Heilenbach. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Ehlenz/Heilenbach. 15 Meter breit und 25 Meter lang. So groß soll die Halle werden, die ein in Ehlenz ansässiger Fliesenbetrieb errichten möchte. "Das ist noch nicht einmal so groß wie der Strafraum eines Fußballfeldes", meint dazu der Ehlenzer Ortsbürgermeister Alfred Nober. Er möchte mit den Mitgliedern des Gemeinderats die Voraussetzungen dafür schaffen. Verbunden damit sind neben der Zustimmung zum Bauvorhaben auch die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP). Der Fliesenleger hat seinen Wohn- und Firmensitz nämlich außerhalb, im Bereich Zur Schäfersmühle, wo für eine gewerbliche Bebauung noch die planungsrechtliche Grundlage fehlt. Um das zu ändern, wurden die Planvorhaben in die Wege geleitet. Und die damit verbundenen Beschlüsse waren bislang einstimmig - sowohl im Ehlenzer Gemeinderat als auch im für den FNP zuständigen VG-Rat Bitburger Land. Und auch die Nachbargemeinden Heilenbach, Schleid und Oberweiler, die im Rahmen des Verfahrens um Stellungnahmen gebeten wurden, haben einstimmige Beschlüsse gefasst. Knackpunkt ist allerdings, dass der Ortsgemeinderat Heilenbach nicht einstimmig dafür, sondern dagegen gestimmt hat. So liegt das Gebiet Zur Schäfersmühle unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Heilenbach. Und auf der anderen Seite dieser Grenze, in der Gemarkung Heilenbach, wurde zu Beginn des Jahrtausends ein Windpark errichtet. Von diesem Windpark profitieren sowohl private Grundstückseigentümer als auch die Ortsgemeinde Heilenbach. Und letztere begründet ihre Ablehnung des Ehlenzer Vorhabens damit, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplans ein so genanntes Repowering, also ein technisches Aufrüsten und Vergrößern der Windkraftanlagen eingeschränkt werde. Von "verheerenden Auswirkungen für die betroffenen Grundstückseigentümer" ist in der schriftlichen Begründung die Rede. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Insolvenz des Windparkbetreibers "aufgrund der mangelhaften und fehlenden Besicherung für dann anfallende Rückbaukosten die Privatpersonen als zum Rückbau verpflichtete Grundstückseigentümer selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur Privatinsolvenz gedrückt werden können." Egon Moos, Ortsbürgermeister in Heilenbach, will sich nicht äußern. Und Wolfram Beer, Geschäftsführer der Wallenborn Windpark Heilenbach GmbH & Co KG mit Sitz in Berlin, würde sich äußern, kann es aber nicht. "Weil ich davon gar nichts weiß", sagt Beer am Telefon. "Es wundert mich auch, dass mich die Gemeinde gar nicht informiert hat", meint der Geschäftsführer und ergänzt lachend: "Ich bin unschuldig."
Der Ehlenzer Ortsbürgermeister wundert sich auch über den Beschluss der Nachbarn, kann darüber aber nicht lachen. "Ich bin sprachlos und sehr verärgert", sagt Nober. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis sehe anders aus. Zumal die Anwohner im Gebiet Zur Schäfersmühle jeden Morgen durch den Schattenwurf der Windräder belästigt würden. "Uns hat man die Windräder vor die Nase gesetzt", sagt Nober. Dadurch habe das Ehlenzer Ortsbild gelitten. Und dann so was. "Bei uns hat dafür keiner Verständnis."Meinung

Mehr als grenzwertig
Zugegeben: Wenn man davon absieht, dass es bei der Entscheidung in Heilenbach nicht nur um die Interessen der Gemeinde, sondern auch um die von privaten Grundstücksbesitzern geht, und man zudem auch ausblendet, dass im Gemeinderat beide Interessen vertreten sind, so bleibt zunächst einmal das gute Recht der Heilenbacher, einen solchen Beschluss zu fassen. Dass die Gemeinde davon Gebrauch macht und das auch derart begründet, ist mehr als grenzwertig. Es kann nicht sein, dass man erst mit den Windrädern bis an die Grenze der Nachbargemeinde rückt, damit Geld verdient und dann mit den Anlagen noch die Entwicklung des Nachbarn bremsen will. eifel@volksfreund.deExtra

Weiteres Verfahren: Da die Gemeinde Heilenbach der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zugestimmt hat, muss der soweit fertige Entwurf noch einmal auf die Tagesordnung des VG-Rats. Dieser muss dem Planentwurf mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen, bevor der Entwurf dann der Kreisverwaltung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden kann. Wird er von der Kreisbehörde genehmigt, ist er rechtskräftig. uhe

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