Gericht bestraft Kinderschänder

BITBURG. (red/har) Das Jugendschöffengericht Bitburg hat einen 32-Jährigen aus dem Kreis wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Kindesmisshandlung zu einer Haftstrafe von 40 Monaten verurteilt. Seine Lebensgefährtin erhielt sechs Monate auf Bewährung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht.

Mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, Kindesmisshandlung und der Verletzung der Fürsorgepflicht musste sich das Jugendschöffengericht in Form des Jugendschutzgerichts beschäftigten. Angeklagt waren ein 32-Jähriger aus der Region und dessen Lebensgefährtin. In Abwesenheit der Mutter hatte sich der Angeklagte im Jahr 2001 mehrfach an der sechsjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin in sadistischer Art und Weise vergangen. Mehrfach hatte er dem Mädchen Gewalt angetan. Es kam auch zu sexuellen Handlungen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme legte der 32-Jährige erst ein Teilgeständnis und später ein volles Geständnis ab. Dies ersparte dem Kind eine Aussage vor Gericht. Der seit der Erhebung der Anklage Inhaftierte hatte anfangs alle Vorwürfe bestritten. Seine Lebensgefährtin, Mutter des misshandelten Mädchens, hatte nach eigenem Bekunden einige Vorfälle beobachtet, jedoch nichts gegen ihren Lebensgefährten unternommen. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Haftstrafe von 40 Monaten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie wegen Kindesmisshandlung, die Frau erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht.

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