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aus unserem Archiv vom 09. März 2010
Autor: Von unserer Redakteurin Nina Ebner Drucken  E-Mail

Gericht verurteilt Unfallfahrer zu Geldstrafe

Das Amtsgericht Bitburg hat einen 51-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5200 Euro verurteilt worden. Er war im Mai 2009 beim Abbiegen auf die B 50 bei Bitburg mit einem Motorradfahrer kollidiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Bitburg. Tiefe Sorgenfalten haben sich in das Gesicht des Mannes eingegraben. Der gequälte Gesichtsausdruck, die geröteten Augen, der eingezogene Kopf machen es schwer zu glauben, dass es auch für den 51-Jährigen, der sich gestern Nachmittag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Bitburger Amtsgericht zu verantworten hat, einst unbeschwerte Tage gab. Doch es muss sie gegeben haben - sogar noch am 1. Mai 2009, als der Mann aus dem Kreis Viersen den Feiertag gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und der Enkelin in der Eifel verbringt. Die Sonne genießen, mit der Kleinen einen schönen Tag verbringen. Sie sind Tiere füttern und machen sich im Auto auf dem Weg zum Albach - das Mädchen will Steine ins Wasser werfen.
 
Doch soweit kommt es nicht: Beim Abbiegen von der Albachstraße auf die B 50 Richtung Metterich kollidiert der Wagen des Angeklagten mit einem Motorrad, der sich aus Richtung Albachmühle nähert. Der 36-jährige Kradfahrer erleidet schwere Kopfverletzungen und stirbt noch am selben Tag.
 
"Ich bin stehen geblieben, habe nach rechts und links geschaut, noch einige Autos durchgelassen", schildert der Angeklagte vor Gericht die Sekunden vor dem Unfall. "Ein Auto kam von links, setzte den Blinker und bog nach rechts ab, da bin ich losgefahren, und dann hat es geknallt." Er habe niemanden gesehen, berichtet der 51-Jährige mit heiserer Stimme. Auch seine Lebensgefährtin, die als Zeugin aussagt, wirkt schwer gezeichnet von dem tragischen Unfall. Völlig aufgelöst und hastig atmend gibt auch sie an, niemanden auf der Straße gesehen zu haben.
 
Zwei weitere Zeugen werden gehört, sie waren am 1. Mai 2009 mit Rennrädern auf der B 50 unterwegs. Den Unfall haben sie nicht gesehen, jedoch werden sie in Höhe Albachmühle von jenem Motorradfahrer überholt, der kurz danach verunglückt. Er sei mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn an ihnen vorbeigerauscht, berichten die beiden.
 

"Augenblicksversagen" des Angeklagten


 
Doch der Sachverständige Andreas Jünger, der für das Gericht eine Unfallanalyse erstellt hat, bestätigt diese Einschätzung nicht: Etwa 85 Stundenkilometer sei der 36-Jährige gefahren, als der Angeklagte von der Albachstraße anfuhr - im vergangenen Mai waren in diesem Bereich der B 50 noch 100 Stundenkilometer erlaubt, heute sind es nur noch 70. Es gebe zudem keinen Anhaltspunkt, dass der Motorradfahrer zu spät gebremst habe, berichtet der Gutachter.
 
Und noch etwas sagt er: Als der Angeklagte losfährt, sei das Motorrad 68 Meter entfernt gewesen - die Sichtweite von der Albachstraße nach links beträgt aber 160 Meter. Der 51-Jährige hätte den Kradfahrer also sehen müssen. Und sollte dieser durch ein vor ihm fahrendes Auto verdeckt gewesen sein, hätte sich der Angeklagte noch einmal vergewissern müssen, ob die Straße tatsächlich frei gewesen sei. Da er dies jedoch offenbar nicht getan hat und deswegen der Motorradfahrer zu Tode gekommen ist, verurteilt ihn Richterin Ines Ritter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 5200 Euro. Unisono sprechen Ritter, Staatsanwalt Thomas Grawemeyer und Verteidiger Robert Seegers von einem "Augenblicksversagen" des 51-Jährigen. Einen Augenblick, den der Mann wohl nie in seinem Leben vergessen wird. no/to

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