Geschlafen wird zu Hause

Wer sich auf dem Gelände des Bitburger Flugplatzes häuslich einrichten möchte, hat die Rechnung ohne die Behörden gemacht. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das sogenannte Dauerwohnen dort verboten.

Bitburg. (mr) Die Bebauungspläne des Zweckverbands Flugplatz Bitburg schließen das Dauerwohnen im Gewerbe-, Dienstleistungs- und Freizeitzentrum grundsätzlich aus. Ausnahmsweise können nur Wohnungen für Betriebsinhaber und Bereitschaftspersonal zugelassen werden. Gegen diese Festsetzungen der Bebauungspläne hatte ein Eigentümer auf dem Flugplatz eine Klage beim Oberverwaltungs gericht (OVG) in Koblenz erhoben und die Genehmigung von Wohnnutzungen beantragt.Das OVG hat in dem Normenkontrollverfahren nun festgestellt, dass die Planung des Zweckverbands rechtmäßig ist und damit Wohnungen nicht genehmigt werden können. Verwaltungsleiter Helmut Berscheid bezeichnete die Feststellungen des Gerichts als "Bestätigung einer grundlegenden Planungsentscheidung, die vom Zweckverband bereits zu Beginn des Konversionsprozesses getroffen" worden sei. Die Gremien seien von Anfang an der Meinung gewesen, dass auf dem Flugplatzgelände kein dauerhaftes Wohnen zugelassen werden solle.Konsequenzen für die Mieter

Für die Eigentümer auf dem Flugplatz und die Mieter von Wohnungen hat die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Konsequenzen, nachdem nun feststeht, dass Wohnungen nicht genehmigt werden können. Wer dennoch auf dem Flugplatz wohnt, muss mit der Durchsetzung von Untersagungsverfügungen durch die Bauaufsicht der Kreisverwaltung rechnen. Wie viele Menschen derzeit auf dem Gelände des Flugplatzes wohnen, konnte Helmut Berscheid nicht sagen. "Dies ist sehr schwierig festzustellen" betonte er. Den Auszug der Flugplatz-Dauerbewohner müsse die Kreisverwaltung überwachen.

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