Gesoffen, randaliert, angeklagt

Mit einer Verwarnung kam ein 19-Jähriger davon, der beim Kaschenbacher Scheunenfest 2006 randaliert hatte. Dem Lehrling wurde aber neben der Wiedergutmachung des Schadens von rund 620 Euro ein Bußgeld von 1000 Euro aufgebürdet. Zudem muss er die Gerichtskosten tragen.

Bitburg. Der Fall: Der Polizei wurden vier Autos gemeldet, die beim Scheunenfest in Kaschenbach im vergangenen Jahr demoliert worden waren. An zweien waren die Kennzeichen abgerissen worden, an einem der Außenspiegel, und ein weiteres Auto wurde durch Sprünge auf die Motorhaube stark beschädigt. Der 19-jährige Hauptangeklagte sagte vor dem Bitburger Amtsgericht, sich an nichts erinnern zu können, er habe reichlich Alkohol getrunken: "Ich weiß nur noch, dass wir mit dem Auto nach Kaschenbach gefahren sind, und ich später auf einer Mauer aufgewacht bin." Diese Art von Gedächtnisverlust nahmen ihm aber weder der Vorsitzende Richter Werner von Schichau noch Staatsanwalt Thomas Grawemeyer ab. "Manche wollen sich auch nicht erinnern, weil es ihnen zu peinlich ist", sagte von Schichau zum Angeklagten. Dieser blieb jedoch bei seiner "Erinnerungslücke" - obgleich später mehrere Zeugen bestätigten, dass er es trotz seines angeblichen "Vollrauschs" noch geschafft hat, mit Anlauf auf eine Auto-Motorhaube zu springen. Was den Angeklagten zudem in ein schlechtes Licht stellte: 2005 war er vom Gericht bereits einmal wegen Körperverletzung verwarnt worden und musste 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Auch damals war Alkohol im Spiel. Nach Rekonstruktion des Falls durch sechs Zeugenaussagen ergibt sich folgendes Bild: Der Angeklagte trank bei einem Kumpel Bier und Wodka, bis sie von einem weiteren Freund abgeholt wurden und nach Kaschenbach fuhren. Dort trafen sie auf zwei Bekannte, gingen mit diesen zurück zum Auto, um dort noch ein Fünf-Liter-Fässchen Bier rauszuholen. Als sie dann wieder Richtung Scheune gingen, "rastete der M. aus", wie die als Zeugen geladenen Freunde zugaben. Der Angeklagte habe auf dem Weg schon "rumgepöbelt" und die parkenden Autos traktiert, gegen eins soll er später auch noch zu allem Überfluss gepinkelt haben. Zwei der Gruppenmitglieder sind vor Gericht ebenfalls keine Unbekannten. Sie wurden bereits wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung auffällig. "Was für ein toller Umgang", wetterte von Schichau. Der Jugendgerichtshelfer plädierte deshalb dafür, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Da er das zweite Mal wegen Rohheitsdelikten auffalle, seien auch durchaus zwei, drei Wochen Jugend-Arrest drin, sagte der Staatsanwalt, plädierte dann aber dennoch für Verwarnung und Bußgeld, um dem Angeklagten noch eine letzte Chance zu geben. So argumentierte auch von Schichau bei der Urteils-Verkündung und warnte: "Nächstes Mal kommst du nicht mehr um den Jugend-Arrest herum. Also sieh zu, dass es kein nächstes Mal gibt."

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