Geständnis reicht nicht

BITBURG. (mr) Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwoch einen 31-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er hatte versucht, knapp zwei Kilogramm Marihuana von Belgien nach Deutschland zu schmuggeln.

Der Vorsitzende Richter Werner von Schichau zeigte sich beruhigt. Als die beiden Vollzugsbeamten den Angeklagten M. in Fußfesseln in den großen Sitzungssaal des Bitburger Amtsgerichts führten, erinnerte er sich nämlich an eine Gegebenheit, die noch gar nicht so weit zurückliegt. Seinerzeit hatte ein Angeklagter durch den Sprung aus dem Fenster das Weite gesucht, um Sekunden später allerdings ziemlich unsanft in einem Strauch Kichererbsen zu landen. Ein Sprung aus dem Fenster also war am Mittwoch nicht möglich. Um dem Angeklagten den kurzen Vormittag bei der Justiz dennoch ein Stück weit zu erleichtern, gestattete es Werner von Schichau, M. von den Handfesseln zu befreien. Immerhin hatte es das Schöffengericht hier mit einem Angeklagten zu tun, der von vorne herein geständig war. Jedenfalls widersprach der 31-jährige Mann nicht, während einer auf Bewährung ausgesetzten Strafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Oktober vergangenen Jahres von Wittlich aus für eine Trierer Dealer-Gruppe nach Brüssel gefahren zu sein, um dort knapp zwei Kilogramm Marihuana abzuholen. Danach sollten die Drogen im Raum Trier verkauft werden. Pech für M., dass er unweit von Eßlingen den Beamten einer Zollkontrolle direkt in die Arme lief. Nicht nur, dass die Zöllner schnell das in einem felgenlosen Reifen versteckte Marihuana fanden; sie spürten auch noch etwas Kokain auf, von dem der Angeklagte zuvor bereits Gebrauch gemacht hatte. Die Kurier-Fahrt hatte der 31-Jährige übrigens mit einem für 300 Euro erstandenen Ford Fiesta und einem Kurzkennzeichen gemacht. Ein Kennzeichen, dass, wie Werner von Schichau bemerkte, eigentlich nur bei Überführungen und Probefahrten benutzt werden dürfe. M. hatte sich bei seiner Festnahme den Beamten vor Ort gegenüber kooperativ gezeigt, wie von Schichau einräumte. Immerhin habe er den Zöllnern angeboten, bei der Übergabe dabei zu sein, um an die Hintermänner zu gelangen. Dazu kam es jedoch nicht. Statt dessen musste der Drogen-Kurier, der einen belgischen Ausweis besitzt, erneut ins Gefängnis. Staatsanwalt Volker Blindert sprach in seinem Plädoyer von einer dreisten Tat, vor allem wenn man berücksichtige, dass der Angeklagte während der Bewährung nichts Besseres zu tun gehabt habe, als sich als Drogen-Kurier zu betätigen. Gleichwohl sei sein Geständnis strafmildernd zu beurteilen. Der Ankläger forderte daher eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigerin plädierte derweil für eine milde Strafe und sprach die Notwendigkeit einer Therapie für ihren Mandanten an. Zudem müsse man sich überlegen, ob eine Überführung nach Belgien möglich sei, da M. französisch spreche und sich in Deutschland isoliert fühle.Nur ein "kleines Rad" im Kuriergeschäft

Das Gericht hielt am Ende eine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten für gerechtfertigt. M. sei ein "kleines Rad" im Kurier-Geschäft, ihn treffe es ziemlich deftig, während sich die Bosse auf ihren Laptops jeden Morgen am Stand ihrer Konten weideten, sagte der Vorsitzende Richter. Trotzdem sei es dreist, während der Bewährung gleich erneut ins Drogengeschäft einzusteigen. Werner von Schichau: "Das muss man erst mal glauben, dass einer das schafft."

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