Gesünder wohnen

SCHÖNECKEN. Der Ortsgemeinderat Schönecken hat das Hauptverfahren zur Sanierung des Ortskerns eingeleitet. Zu den Schwerpunkten zählen auch das ehemalige Kloster und die alte Schule.

 Zentrales Sanierungsobjekt in der Von-Hersel-Straße: Dieses heute in Privatbesitz leer stehende Gebäude aus dem Jahr 1718 war im Laufe der Zeit unter anderem Kellerei, Lazarett und Mädchenschule.Foto: Marcus Hormes

Zentrales Sanierungsobjekt in der Von-Hersel-Straße: Dieses heute in Privatbesitz leer stehende Gebäude aus dem Jahr 1718 war im Laufe der Zeit unter anderem Kellerei, Lazarett und Mädchenschule.Foto: Marcus Hormes

Städteplaner Harald Heinz aus Aachen präsentierte dem Schönecker Rat die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zur Ortskernsanierung. Von 140 Häusern im Untersuchungsgebiet sammelte Heinz‘ Mitarbeiterin Carolina Gramke zu 121 Häusern Informationen. Fast alle Gebäude sind zweigeschossig. Von den Wohnhäusern stehen elf Prozent leer. Rund 30 Prozent aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Erkennbare Mängel gibt es besonders häufig bei der Fassaden- und Dachdämmung sowie bei den Fenstern. Durchfeuchtung ist bei fast der Hälfte aller Häuser festzustellen. Zwei Drittel weisen einen zum Teil erheblichen Modernisierungsbedarf der Bausubstanz auf. Ein Drittel ist schlecht oder nur ausreichend belüftet, bei einem Fünftel herrschen schlechte Lichtverhältnisse. Auffällig viele der Sanierungsfälle liegen zum Burghang hin, sowohl in der Straße Unter der Pfordt (L 5), als auch in der Von-Hersel-Straße. "Neben den Einflüssen der viel befahrenen L 5 macht also auch die Topografie Probleme", folgerte Heinz. Der vorläufige Maßnahmenplan sieht zwei "Ankerprojekte" vor, für die so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden soll: das ehemalige Kloster der Vinzentinerinnen und die alte Schule. Weitere Schwerpunkte der Sanierung sind die Häuser Nummer 42 und 52 in der Straße Unter der Pfordt. Nachtfahrverbot für Lastwagen

Noch keine Entscheidung ist zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets gefallen. Harald Heinz schlug vor, den ersten Abschnitt am Ortseingang aus Richtung Prüm ganz herauszunehmen und einen zweiten Abschnitt auf fünf Jahre begrenzt aufzunehmen. Daran schließt sich der Kernbereich bis zum Anwesen Irsfeld in der Teichstraße an. Für die so genannten Ordnungsmaßnahmen ist die öffentliche Hand komplett verantwortlich:

Erwerb und Abbruch von Häusern sowie Errichtung von Ersatzbauten Umbau der Straße Sanierung der öffentlichen Räume, Wege und Plätze landespflegerische Maßnahmen (zum Beispiel Gewässer). Die so genannten Baumaßnahmen stehen für (förderfähige) Projekte der Privateigentümer: Abbruch von Häusern und Errichtung von Ersatzbauten Gebäude-Modernisierung.Mit einstimmigem Beschluss setzte der Rat das förmliche Verfahren der Städtebauförderung durch das Land in Gang. Zur Art und Höhe der Förderung werden Modernisierungsrichtlinien entworfen, die in eine Sanierungssatzung münden. Auf dieser Basis entsteht die Gesamtplanung mit Detailentwürfen für einzelne Projekte. "Ziel einer solchen Sanierung sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse", erklärte Heinz. Er brachte eine Nachricht vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr mit: Bei einem entsprechenden Beschluss wird in Schönecken ein Nachtfahrverbot für LKW (zwischen 20 und 5 Uhr) eingerichtet.

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