Handel mit Reichsadler und Hakenkreuz

NS-Objekte sind auf Flohmärkten keine seltene Handelsware. Ein Besuch des Trödelmarktes in Bollendorf hinterließ bei mindestens einem Besucher deshalb einen üblen Nachgeschmack. Wichtig ist es, sofort die Polizei einzuschalten.

Bollendorf/Bitburg/Trier. "Ich bin zutiefst empört. Unfassbar!", sagt Carsten Will. Der aus der Eifel stammende 38-Jährige nutzte das schöne Wetter Anfang August für einen Flohmarktbesuch in Bollendorf. Dort stach ihm besonders ein Stand ins Auge: "Inmitten der anderen Stände wurden an einem Stand ganz offensichtlich NS-Devotionalien verkauft", erzählt Will. Im Hintergrund entdeckte der verärgerte Flohmarktbesucher ein Plakat, auf dem "Reichsadler mit Hakenkreuz" abgebildet gewesen seien. "Die Reichsadler waren zwar mit Bekleidungsstücken abgehängt, man konnte sie aber trotzdem erkennen." Ein Schild mit der Aufschrift "Andere verkaufen Kleidung in L und XL, wir in NS und SS" habe eindeutig auf die rechte Gesinnung des Standbetreibers hingewiesen.

Seine Empörung habe er dann laut geäußert, sagt Will. Ein glatzköpfiger Mann mit Jeans und Hosenträgern über dem T-Shirt neben dem Stand habe das mit einem süffisanten Lächeln quittiert. Jetzt ärgert sich Will, dass er nicht mehr unternommen hat.

"Wenn Bürger in der Öffentlichkeit mit NS-Symbolen - denkbar sind auch Fahnen, Schmierereien oder Parolen - konfrontiert sind, sollten sie die Polizei informieren, damit sie den Sachverhalt überprüfen kann", sagt Monika Peters, die Pressesprecherin der Polizei in Trier. Denn der öffentliche Verkauf von NS-Artikeln und deren Zurschaustellung sind verboten.

Die Polizei Trier kontrolliert Flohmärkte nicht gezielt auf NS-Ware. Die Beamten sind daher auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen.

"Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen Menschen, die öffentlich verfassungswidrige Symbole verbreiten", bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Horst Roos. Die Betonung liegt dabei auf öffentlich. So steht es in Paragraf 86a im Strafgesetzbuch.

98 politisch motivierte Straftaten von rechts, vor allem Propaganda-Delikte, sind im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier 2007 registriert worden. Peters ist überzeugt, "dass in der Bevölkerung ein deutliches Problembewusstsein und eine hohe Anzeigenbereitschaft vorhanden sind."

Diese Bereitschaft zeigt auch der Ortsbürgermeister von Bollendorf, Hermann Schmitz. Er sagt: "Wenn man mir Bescheid gegeben hätte, hätte ich dafür gesorgt, dass der Stand geschlossen wird. So etwas würde ich hier nicht dulden, auch wenn es nicht strafbar wäre."

Der Flohmarktveranstalter in Bollendorf, Winfried Schilt, betont genauso wie der Ortsbürgermeister, dass er diesen Stand nicht gesehen habe. "Der Besitzer hätte das Zeug auf jeden Fall wegräumen müssen", sagt er.

Ernst Ptak aus Trier, der dort häufig große Flohmärkte veranstaltet, erklärt, dass auf seinen Märkten der Verkauf von NS-Devotionalien auch in der Hausordnung verboten sei. "Wenn Flohmarktbesucher trotzdem so etwas beobachten, sollten sie sich direkt an den Veranstalter wenden. Wir können das dann unterbinden oder die Polizei einschalten." Insgesamt sieht er keine größeren Probleme solcher Art auf Flohmärkten. Allerdings gebe es "Flohmarktprofis", die wüssten, wer an solcher Ware interessiert sei. Diese würde dann unter dem Ladentisch verkauft.

Meinung

Gegen Propaganda vorgehen!

Flohmärkte bergen Gefahren. Eine davon ist der unkontrollierte Handel mit Waffen und NS-Artefakten. Über Flohmärkte kommen sie oft in die falschen Hände. Statt sich ernsthaft und objektiv mit Geschichte auseinanderzusetzen - und das geht nicht ohne Quellen - nutzen die Käufer die Sachen häufig für den Zweck, für den sie geschaffen wurden: nationalsozialistische Propaganda. Deswegen haben NS-Devotionalien auf einem solchen Markt nichts zu suchen. Wichtig ist die Aufmerksamkeit der Besucher. Wenn sie solch einen Stand sehen, sollten sie genau hinsehen. Denn nur der öffentliche Verkauf verfassungswidriger Symbole ist verboten. Sind die Dinge unter dem Tisch oder wie in Bollendorf hinter Jacken notdürftig versteckt, wird der Sachverhalt juristisch problematisch. Nichtsdestotrotz besteht immer die Möglichkeit, seinem Ärger beim Flohmarktbetreiber Luft zu machen. Zeigt dieser dann Zivilcourage, kann er weitere Schritte einleiten. Oft sogar über die rechtlichen Mittel, die seine eigene Hausordnung hergibt. c.kremer@volksfreund.de

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