Hering: Genehmigung im September

Bitburg · Die Komplexität des Verfahrens und die Notwendigkeit, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, sei der Grund dafür, dass es für den Flugplatz Bitburg immer noch keine Instrumentenflug-Genehmigung gebe. Diese Aussage hat der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Verkehrsminister Hendrik Hering (SPD) gegenüber dem TV erneuert.

Über den Antrag der Flugplatz Bitburg GmbH sei nach Recht und Gesetz zu entscheiden, sagt Minister Hendrik Hering im TV-Interview mit Manfred Reuter.

Halten Sie es vom Grundsatz her für ökonomisch sinnvoll, die frühere US-Base in Bitburg als Industrieflughafen auszubauen?

Hering: Bei dem Verkehrsinfrastrukturvorhaben handelt es sich um eine strategische Entscheidung in der Verantwortung der Flugplatz Bitburg GmbH und ihrer Gesellschafter. Der Antrag der Flugplatz Bitburg GmbH als Betreibergesellschaft des Flugplatzes, umfasst im Wesentlichen die Einführung des Instrumentenflugbetriebs für beide Flugbetriebsrichtungen und den Wegfall der bisherigen Gewichtsbegrenzung auf Flugzeuge mit maximalem Startgewicht von 14 Tonnen.

Ist es aus Sicht des Steuerbürgers vertretbar, dass das Land das Flugplatz-Projekt mitfinanziert?

Hering: Im Rahmen der Konversion wurden in Rheinland-Pfalz bis Ende 2007 623 militärische Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 12 805 Hektar freigegeben. Im Zuge der Konversion des ehemaligen US-Fliegerhorstes Bitburg in einen Gewerbe-, Dienstleistungs- und Freizeitpark sind bislang mehr als 1500 Arbeitsplätze entstanden.

Stehen Sie nach wie vor zu Ihrer Aussage, den Instrumentenflug in Bitburg zu unterstützen?

Hering: Über den Antrag der Betreibergesellschaft ist nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Genehmigungsbehörde ist die Luftfahrtbehörde des Landes, die ihre Entscheidung über den Antrag des Flughafenbetreibers auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen trifft.

Wie ist es möglich, dass es nach wie vor keine Genehmigung für den Instrumentenflug gibt?

Hering: Aufgrund der vielfältigen luftverkehrlichen Fragestellungen waren zunächst grundlegende Aspekte im kooperativen Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium für Verteidigung zu erörtern und einer Lösung zuzuführen. Darüber hinaus hat der Flugplatzbetreiber zuletzt im April 2008 einen überarbeiteten Antrag bei der Luftfahrtbehörde eingereicht. Ergänzend hierzu waren weitere Unterlagen einzureichen und einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Insbesondere war die Frage zu klären, ob die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens erheblich oder nicht erheblich sind.

Sind seitens der Flugplatz Bitburg GmbH im Verfahren handwerkliche Fehler gemacht worden?

Hering: Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein hoch komplexes Verfahren. Hierzu hat der Flugplatzbetreiber eine Vielzahl von unterschiedlichen Gutachten und Unterlagen im Lichte der neuesten Rechtsprechung zu erstellen. Diese wurden der Luftfahrtbehörde vorgelegt.

Wann wird es die Genehmigung für den Instrumentenflug geben?
Hering: Es wird im Laufe des Septembers eine Entscheidung der Luftfahrtbehörde ergehen.

ZUR PERSON

Hendrik Hering...

Jahrgang 1964, wurde in Hachenburg (Westerwald) geboren. Von 1989 bis 2001 war er Stadtbürgermeister seiner Heimatgemeinde. Gleichzeitig praktizierte er als Rechtsanwalt. Von 2001 bis 2005 war er Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Forsten und danach bis 2006 im Ministerium des Innern und für Sport, bevor er 2006 zum Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau berufen wurde. Hendrik Hering ist verheiratet und hat zwei Kinder. Zu seinen Hobbys zählen Wandern und Langlauf rund um seinen Heimatort Hachenburg. (mr)

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