Herrenloses Unfallwild

DAUN/BITBURG. Was hat ein Wildunfall mit der Jagdsteuer zu tun? Im Kreis Bad Kreuznach hat die Jägerschaft die freiwillige und kostenlose Entsorgung des Unfallwilds aufgegeben, weil die Jagdsteuer in die öffentlichen Kassen fließt. In den Kreisen Daun und Bitburg-Prüm macht das knapp eine Million Euro aus. Noch kümmern sich die Jäger in der Eifel freiwillig ums Unfallwild. Gefordert wird aber der generelle Verzicht auf die Jagdsteuer.

Autofahrer haben 1800 Rehe, Hirsche und Wildschweine im vergangenen Jahr in den Landkreisen Daun und Bitburg-Prüm überfahren. Im Jahr zuvor waren es sogar 2050. Die Jägerschaft kümmert sich bisher freiwillig und kostenlos um die Entsorgung. "Müsste zu jeder Tages- und Nachtzeit die Straßenmeisterei ausrücken, würde das sehr teuer werden", meint Kurt Alexander Michael, Vorsitzender der Kreisgruppe Bitburg-Prüm und in Personalunion Präsident des Landesjagdverbandes (LJV). Im Kreis Bad Kreuznach hat die Jägerschaft die freiwillige Aufgabe abgegeben und sich auf die hohen Jagdsteuer-Zahlungen berufen. Daraufhin hat die dortige Kreisverwaltung eine Aufwands-Entschädigung von 40 Euro je Tier ausgesetzt. Dagegen hat aber die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier etwas. ADD-Pressesprecherin Miriam Lange: "Der Landkreis Bad Kreuznach war landesweit der einzige Landkreis, der eine Fallwildpauschale gezahlt hat. Diese freiwillige Leistung wurde vor dem Hintergrund des unausgeglichenen Haushaltes und der fehlenden Leistungsfähigkeit des Kreises von der ADD beanstandet." Anders würde es auch nicht in den Eifel-Kreisen aussehen. "Freiwillig würden wir nicht auf die Einnahmen verzichten", heißt es prompt und unisono aus den Kreisverwaltungen. Immerhin flossen in die Kreiskasse Bitburg im vergangen Jahr durch die Jagdsteuer 550 788 Euro und in die Dauner Kasse 410 000 Euro. Die Summen regen LJV-Präsident Michael auf: "Wir sind ein anerkannter Naturschutzverband, legen Biotope an und werden dafür mit Steuern bestraft. Wir tun was für die Natur und nicht nur für jagdbare Tiere." Neben der "freiwilligen und kostenlosen Entsorgung des Fallwilds seit Jahrzehnten", habe die Jägerschaft landesweit 5,5 Millionen Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest freiwillig ausgebracht. Nur in "gut der Hälfte der Bundesländern" würde Jagdsteuer kassiert. Ein rigoroses Vorgehen wie in Bad Kreuznach lehnt Kurt Alexander Michael allerdings ab. Michael setzt eher auf Diplomatie: "Es muss überlegt werden, ob wir nicht aus der Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen können und dafür die Jagdsteuer aufgehoben werden kann." Unsicherheiten tauchen oft bei Autofahrern bei einem Wildunfall auf. Wie verhält man sich korrekt? "Bei einem Wildunfall wird zuerst die Polizei verständigt, die die Listen der zuständigen Jagdaufseher und Pächter hat. Die kümmern sich ums tote Tier", erklärt Dauns Kreisjagdmeister Ulli Umbach. Nur so komme der Autofahrer an die für die Versicherung notwendige Bescheinigung. Ohne Anzeige begeht der Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit. Lädt er das Wild in den Kofferraum, macht er sich der Wilderei strafbar. Aber: "Das Wildbret ist meist nicht mehr zu genießen, weil das Fleisch durch den Aufprall oft mit starken Blutergüssen durchzogen ist", sagt Willi Wirtz, stellvertretender Kreisjagdmeister im Kreis Bitburg-Prüm. LJV-Präsident Michael: " Exakte Vorschriften gibt es aber nicht." Umbach ergänzt: "Hin und wieder wird es an Jagdhunde verfüttert. Tote Rehe können auch, je nach Jahreszeit, für das Raubwild wie Dachs, Marder oder Fuchs im Wald ausgelegt werden." Die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Rivenich kommt nur selten vor. Die Nachfrage bei der TBA bringt die Bestätigung. Im vergangenen Jahr waren nur gut ein Prozent (1400) der insgesamt 123 000 entsorgten Kadaver Wildtiere.

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