"Ich weiß nicht, warum"

BITBURG. Weil er einen Jungen im Grundschulalter sexuell missbraucht hat, ist ein inzwischen 31-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Bitburg zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Wegen ähnlicher Delikte am selben Opfer sitzt ein 52-Jähriger in Haft.

"Ich weiß nicht, warum ich es tat." Bei der Frage nach dem Grund für sein Vergehen passt Stefan M. (Name von der Redaktion geändert). Ansonsten räumt er vor dem Bitburger Schöffengericht die Vorwürfe aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft voll ein. Als ehrenamtlicher Betreuer eines Kindertreffs lernte er sein späteres Opfer und dessen Mutter kennen, die in der Nachbarschaft wohnten. Im Jahr 1999 oder 2000 übernachtete der damals sechs- oder siebenjährige Junge einmal in M.'s Wohnung. Gemeinsam sahen sie sich einen Spielfilm an. Unter dem Vorwand, ihn massieren zu wollen, zog M. den Jungen aus, vergriff sich an ihm und stimulierte sich selbst. "Ich gebe es zu, bereue es, und es tut mir leid", sagt der heute 31-Jährige. Eine Erklärung für den Vorgang kann oder will er trotz mehrfacher Nachfragen von Richter Werner von Schichau nicht liefern. Ähnliche Anwandlungen vor oder nach der Tat weist M. zurück: "Ich habe keine Probleme damit, sondern normale Beziehungen zu Frauen gehabt." Mit der Mutter des Jungen habe es keinen sexuellen Kontakt gegeben.Sozialarbeit und therapeutisches Gespräch

Bereits 2001 befasste sich das Jugendamt der Kreisverwaltung mit den Erziehungsfähigkeiten der Mutter, die nach ihrer Scheidung das Sorgerecht besaß. Im August 2005 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen schließlich auf das Jugendamt übertragen. Im Zuge der damaligen Befragungen hatte der Junge von sexuellen Übergriffen durch einen Bekannten ihrer Mutter berichtet, bei dem er mehrfach übernachtet hatte. Im Mai 2006 wurde der 52-jährige Georg O. deshalb in Verbindung mit weiteren Straftaten zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt (der TV berichtete). Ein Sachverständigengutachten stuft die Aussagen des Jungen als "höchst glaubwürdig" ein. Gleichzeitig attestiert es dem Jungen eine "hohe psychische Gesundheit" und "keine Hinweise auf Schäden". Im Fall Stefan M. fordert Staatsanwalt Eric Samel eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für die lange zurückliegende Tat. Wegen der positiven Sozialprognose könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Verteidiger Edgar Haubrich bittet um ein mildes Urteil, da sein Mandant bisher nicht einschlägig in Erscheinung getreten und zudem geständig sei. Das Urteil lautet schließlich: 15 Monate Haft, drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss 100 Stunden Sozialarbeit leisten und ein therapeutisches Gespräch mit einem Psychologen nachweisen. "Man kann solche Delikte unter keinen Umständen hinnehmen", stellt Werner von Schichau fest. Wegen Rechtsmittelverzicht beider Seiten wird das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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