Im neuen Jahr könnten Bäume fallen

HELENENBERG./IDESHEIM. Wird gegen den bis gestern ausliegenden Planfeststellungsbeschluss für dritte Spuren der B 51 zwischen dem Helenenberg und der Meilbrück keine Klage erhoben, und ist das nötige Geld da, kann im neuen Jahr mit den ersten Arbeiten begonnen werden.

Nicht nur der Weg von Bitburg nach Trier kann manchmal ziemlich lang und mühselig sein. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von dritten Fahrspuren zwischen der Meilbrück und dem Helenenberg brauchen Zeit. Bis einschließlich Montag konnten Interessierte sich den entsprechenden Planfestellungsbeschluss anschauen. Bis zum 27. Dezember haben dann Betroffene Zeit, Klage gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Kein Überqueren mehr bei der Meilbrück

Falls keine Klagen kommen, kann 2007 mit dem Bau der Überholspuren auf dem gut 4,5 Kilometer langen Teilstück begonnen werden (der TV berichtete). Im Straßenbauplan des Bundes sind für das kommende Jahr 400 000 Euro für das Projekt vorgesehen. Angesichts der Gesamtkosten von rund elf Millionen Euro ist das nicht viel mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Hans-Michael Bartnick vom zuständigen Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) Trier kann aufgrund der noch ein wenig unsicheren Rahmenbedingungen weiterhin nichts Konkretes über den Zeitplan für die kommenden Jahre sagen. Für Edgar Henkes, Gruppenleiter Bodenordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, und seine Kollegen bedeutet der Planfeststellungsbeschluss, dass sie möglichst rasch ihre Aufgabe angehen: Die heißt Flurbereinigung für die Bereiche Idenheim und Idesheim. "Wir sind auf einem guten Weg", sagt Henkes. Am 11. Dezember in Idesheim und am 12. Dezember in Idenheim werden die Teilnehmervorstände für die beiden Verfahren gewählt. Diese Damen und Herren sind wichtig für den weiteren Fortgang des Bodenordnungsverfahrens. Sobald die Vorstände gewählt sind, kann mit der Bewertung der Grundstücke begonnen werden, sagt Gruppenleiter Henkes. An oberster Stelle stehen dabei die Waldbereiche sowie die Feldflächen, die für den Ausbau der Bundesstraße benötigt werden. Schließlich beinhaltet der Bundesstraßen-Ausbau weit mehr als die bloße Verbreiterung der Straße. Sehr bald könnten schon erste Rodungsarbeiten im Bereich der neuen Anbindung der L 2 zwischen Idenheim und Meckel beginnen. Dort wird künftig die Landesstraße unter der Bundesstraße weitergeführt und über eine neue Trasse quer durch den Wald verlaufen. Westlich der B 51 wird zudem im Bereich der heutigen Trasse der L 2 ein Mitfahrerparkplatz mit 69 Plätzen entstehen. Außerdem muss Platz geschaffen werden für neue Wirtschaftswege. Die sollen während der Bauphase einen Teil des Verkehrs auf der B 51 aufnehmen und später von landwirtschaftlichen Zuggeräten genutzt werden. Die wohl größte bauliche Veränderung abseits der Straße wird es im Bereich der Meilbrück selbst geben. "Die Fußgängerüberführung an der Meilbrück dient der Erschließung der Wohnbereiche Meilbrück und der Verbindung zwischen den Bushaltestellen", teilt Hans-Michael Bartnick mit. Grund für die Brücke ist, dass im Bereich der Tankstelle eine bauliche Mittelstreifentrennung geplant ist, die ein Queren für Fußgänger und Fahrzeuge verhindern soll. Im Zuge der B 51 sind weiterhin Bushaltebuchten an den vorhandenen Stellen vorgesehen. An der heute noch bestehenden Kreuzung der K 95/K 27 von Gilzem nach Idesheim und an der Kreuzung K 29 mit der Bundesstraße von Meckel nach Idenheim wird es weiterhin Bushaltebuchten geben. Mittels Treppen wird laut LSV das Wechseln der Fahrbahnseite ermöglicht. Die Einmündungen der Kreisstraßen in die B 51 wird es nicht mehr geben, da die Kreisstraßen unter der dreispurigen Fahrbahn geführt werden.

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