In Speicher wurde richtig gezählt - Beschlussfassung zur Einstufung des Bürgermeistergehalts war rechtens

Speicher · Die SPD-Fraktion in der VG Speicher hätte über die Höherstufung des Bürgermeistergehalts gerne in geheimer Wahl abgestimmt, scheiterte mit einem entsprechenden Antrag aber knapp. Letzteres wurde von einem Ratsmitglied infrage gestellt, weshalb die Kreisverwaltung den Vorgang überprüft und schließlich auch für rechtmäßig erklärt hat.

Speicher. Als am 29. September im VG-Rat Speicher über die Höherstufung des Bürgermeistergehalts von Manfred Rodens (CDU) abgestimmt wurde, war das Ergebnis eindeutig. Mit 15 Ja-Stimmen, sechs Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde der Gehaltserhöhung zugestimmt. Wenige Minuten zuvor gab es bereits eine andere Abstimmung. Deren Ergebnis hingegen war eine recht knappe Angelegenheit.
Die SPD hatte nämlich beantragt, über die Höherstufung des Gehalts nicht in öffentlicher, sondern in geheimer Wahl abzustimmen. Im Gegensatz zu normalen Abstimmungen, bei denen eine einfache Mehrheit reicht, wird für die Beantragung einer geheimen Abstimmung eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt. Bei 25 stimmberechtigten Ratsmitgliedern hätte die SPD für ihren Antrag (unabhängig von der Anwesenheit aller Mitglieder) also mindestens 17 Stimmen benötigt. Doch sie bekam nur 16.

Das Thema geheime Wahl war damit abgehakt. Allerdings nicht für SPD-Ratsmitglied Agnes Tillmann-Steinbuß. Denn für sie stellt sich die Frage, ob der Rat in diesem Fall überhaupt aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Schließlich gehört zu diesen 25 Vertretern auch der Bürgermeister. Und da dieser gemäß Gemeindeordnung nicht an der Abstimmung über sein Gehalt teilnehmen darf, reduziert sich nach Auffassung von Tillmann-Steinbuß der Kreis der Stimmberechtigten auf 24. Was wiederum bedeuten würde, dass der Antrag auf geheime Abstimmung sehr wohl die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht hat.

Bürgermeister Rodens hat in der Tat nicht an der Abstimmung teilgenommen. Weder an der über den SPD-Antrag, noch an der über sein Gehalt. Stattdessen hat er vorschriftsmäßig den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an den Beigeordneten Erhard Hirschberg übergeben. Dadurch hat sich die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder wieder auf 25 erhöht. Oder vielleicht doch nicht?
Mit dieser Frage hat sich im Nachgang die Kreisverwaltung befasst. Und die kommt nach Prüfung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass das Abstimmungsergebnis rechtmäßig ist. Zwar ruhe das Stimmrecht des Bürgermeisters beziehungsweise dessen Vertreters gemäß Gemeindeordnung tatsächlich bei Beschlüssen wie dem zur Besoldung des Bürgermeisters. Im konkreten Fall aber sei es nicht um die Abstimmung über das Gehalt, sondern um den Antrag auf geheime Abstimmung gegangen. Und da müsse man differenzieren.
"Bei dem Beschluss des Verbandsgemeinderats über die Form der Abstimmung war somit bezüglich der Ermittlung der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder der Vorsitzende hinzuzurechnen", teilt die Kreisverwaltung mit. Für eine erforderliche Mehrheit wären deshalb 17 Ja-Stimmen notwendig gewesen, so die Behörde. uhe

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