Junge Männer wegen Bandendiebstahls in der Südeifel zu Freiheitsstrafen verurteilt

Trier/Bitburg/Prüm · Vier junge Männer sind wegen schweren Bandendiebstahls zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zwei Helfer kamen mit milderen Strafen davon.

Als der Richter das Urteil verkündet, bricht die Mutter des Angeklagten im Zuschauerraum zusammen. Vier Jahre Jugendstrafe gibt es für ihren Sohn. Er und fünf Mitangeklagte stehen wegen schweren Bandendiebstahls vor der Jugendkammer am Landgericht Trier.

Der Vorwurf: Briefmarkenrollen, Gutscheine, Bargeld, Quads und Motorräder - die Liste des Diebesguts, das die Bande erbeutet hat, ist lang. Eine Akte nach der anderen zieht der Vorsitzende Richter Günther Köhler aus zwei großen gelben Kisten und listet Fall für Fall auf. Der Sachschaden, den die Bande bei den Einbrüchen gemacht hat, steht in keinem Verhältnis zu ihrer Beute.

Der Jugendgerichtshelfer schätzt ihn auf 100.000 bis 150.000 Euro. "Das ist echt heftig", soll einer der Angeklagten gesagt haben, als ihm das Ausmaß bei der Vernehmung bewusst wurde. Eine geschlagene Stunde dauert es, bis der Richter alle Urkunden zur Schadensfeststellung verlesen hat. Dem ein oder anderen fallen zwischendurch die Augen zu.

Die Angeklagten: Auf der Anklagebank sitzen eine junge Frau und fünf Männer im Alter von 17 bis 24 Jahren. Vier von ihnen werden in Handschellen hereingeführt. Sie sitzen seit November in Untersuchungshaft. Ihre Angehörigen sind im Zuschauerraum. Immer wieder ist leises Schluchzen zu hören. Die Angeklagten sitzen reglos da. Erst, als seine Mutter taumelnd aus dem Saal geführt wird, kommen dem jüngsten Bandenmitglied die Tränen. "Er ist noch ziemlich unreif, obwohl er sich anders gibt", sagt sein Verteidiger. So werden auch die anderen Angeklagten beschrieben: sehr naiv, dilettantisch, kopflos, kindlich. Doch ihre kriminelle Energie stellt niemand in Frage.

Das Urteil: Die Strafen fallen unterschiedlich aus. Die drei Männer, die die Bande gegründet hatten, waren zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig und werden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Auch die Familien- und Arbeitsverhältnisse der Angeklagten spielen eine Rolle und dass alle vollständig gestanden haben.

Ein 18-Jähriger muss für zwei Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. Er hatte nach eigener Aussage aussteigen wollen, sei aber von einem Angeklagten bedroht worden und habe unter Druck weitergemacht.

Ein 17-Jähriger bekommt zwei Jahre, die noch auf Bewährung ausgesetzt werden können, wenn er sich in einer Vorbewährungszeit straffrei verhält. "Sonst landen sie in der Jugendstrafanstalt", sagt Köhler. Außerdem muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das jüngste Bandenmitglied (17) muss für vier Jahre in Jugendhaft. Er war an allen Einbrüchen beteiligt und hat sämtliche Wertgegenstände mit nach Hause genommen. Dort sei die Ware dann irgendwo versickert, sagt Köhler, "wer sonst noch profitiert hat, kann man hier nicht sicher feststellen." Der Richter betont die schwierigen Familienverhältnisse, in denen der junge Mann laut dem Jugendgerichtshelfer aufgewachsen sei. Die alleinerziehende Mutter habe den Familienerwerb für den Angeklagten und seine Geschwister alleine bestreiten müssen. "Sie war offensichtlich mit der Erziehung überfordert", sagt Köhler. Deshalb sei eine lange Jugendstrafe die einzige Möglichkeit, erzieherisch auf ihn einzuwirken. "Ihre Taten sind in keiner Weise tolerabel", sagt Köhler.

Die anderen beiden Männer werden nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt. Ein 22-Jähriger, der Mitte 2016 zur Bande gestoßen war, wird zu vier Jahren Haft verurteilt. Er soll die jüngeren Mitglieder zu den Einbrüchen gefahren und das Diebesgut abtransportiert haben.

Die junge Frau und ein 21-Jähriger gehörten nach Auffassung des Gerichts nicht zur Bande. Das Verfahren gegen die 24-Jährige wird vorläufig eingestellt. Sie soll in einem Fall beim Abtransport des Diebesguts geholfen haben und bekommt die Auflage, 200 Euro an die Kindertagesstätte in Arzfeld zu zahlen. Als der Richter verkündet, dass sie entlassen sei, schlägt sie erleichtert die Hände vors Gesicht.

Der 21-Jährige wird wegen Körperverletzung und Diebstahls zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem soll er 2000 Euro an die Kita Stadtkyll zahlen. Der 21-Jährige, der mit dem jüngsten Bandenmitglied verwandt ist, soll an vier Einbrüchen beteiligt gewesen sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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