Katze von Bitburg auf Entzug gesetzt

BITBURG. (iz) Schöffengericht beendet Diebeszug: Für zwei Jahre und vier Monate muss ein Drogensüchtiger wegen Beschaffungskriminalität ins Gefängnis.

Zehn - teilweise versuchte - Diebstähle im Jahr 2002 wurden einem 47-jährigen Italiener äthiopischer Abstammung aus Bitburg vorgeworfen, darunter Einbrüche und Opferstockaufbrüche in der Liebfrauen-Kirche. "Und bekannt ist er hier in Bitburg wie ein bunter Hund", sagte der Vorsitzende Richter Werner von Schichau während der Verhandlung. Denn mehrfach war der drogenabhängige Angeklagte schon wegen "Beschaffungskriminalität" aufgefallen, "da ist er nämlich über die Dächer von Bitburg gesprungen und hat seine Einbrüche gemacht. Die Katze auf dem heißen Blechdach eben!" In vielen Fällen sei es aber beim Versuch geblieben. So wollte er laut Anklage am helllichten Tag durch Badezimmerfenster einsteigen, obwohl die Bewohner anwesend waren. In der Liebfrauen-Kirche brach er einen Opferstock auf, erbeutete 15 Euro und verursachte 200 Euro Schaden. Am Anfang bestritt der Angeklagte einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten: "Da war ich in Maastricht und kann es nicht gewesen sein!" In den Niederlanden wurde der Angeklagte wegen Raubs festgenommen und saß mehr als ein Jahr in Haft, ehe er nach Deutschland ausgeliefert wurde. Mit den Worten "Klappsmühle oder Gefängnis" brachte der Richter die in Betracht kommenden Strafen auf den Punkt. Primär wollte er dem Angeklagten die Möglichkeit für einen Entzug schaffen. Eine Idee, die auch die Verteidigung gut fand, "denn wenn er drogenfrei ist, wird er nachweislich nicht straffällig".Gespräch mit Verteidiger bringt Durchbruch

Zwar wehrte sich der Angeklagte zunächst vehement gegen die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Nach einem intensiven Gespräch mit seinem Verteidiger gab der Angeklagte aber alle Taten zu und zog auch die Unterbringung in Betracht. Da dem 47-Jährigen durch ein psychiatrisches Gutachten Schuldfähigkeit zugesprochen wurde, wurde er zu zwei Jahren und vier Monaten Unterbringung zwecks Entzugs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate mehr gefordert. Die Haft in Holland wurde dem Angeklagten "eins zu eins" angerechnet.

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