Kein Recht auf freie Sicht

BITBURG. Hinter den Häusern an der Straße "Auf Paulskreuz" kann vermutlich bald gebaut werden. Trotz Protesten von Anwohnern hat der Bauausschuss die Änderung des Bebauungsplans einen Schritt vorangebracht. Damit kommt der Investor, der dort sechs Baugrundstücke erschließen will, der Verwirklichung seines Projekts einen Schritt näher.

Wenn die Menschen, die in den Häusern an der Straße "Auf Paulskreuz" in Bitburg wohnen, in den Gärten hinter den Häusern sitzen, haben sie bisher einen Blick ins Grüne bis hin zum St. Matthias-Schulzentrum. Für die meisten von ihnen wird sich das ändern. Denn ein Investor hat das Gelände, auf dem heute Obstbäume stehen, gekauft und will dort - das heißt, hinter der bestehenden Bebauung - auf eigene Rechnung sechs neue Bauplätze erschließen. Der Bauausschuss hat nun dem dafür nötigen Bebauungsplanentwurf zugestimmt und das Projekt seiner Verwirklichung damit einen Schritt näher gebracht. So richtig wohl war es den Bitburger Kommunalpolitikern bei der Sache von Anfang an nicht. Obwohl bereits mehrmals darüber beraten wurde, gab es bisher in öffentlicher Sitzung nie Wortmeldungen zu den Plänen der Firma Beda-Regiebau. Hintergrund: Die Anwohner wehren sich gegen die Bebauung hinter ihren Häusern. Die Mitglieder des Ausschusses wollen es sich offenbar weder mit den Leuten auf Paulskreuz verscherzen, noch können sie deren Einwände gegen die Planung guten Gewissens akzeptieren. Unter anderem werfen die Anwohner der Stadt vor, dass es keinen hinreichenden Bedarf an Wohnungsneubauten gibt und es sich daher um eine "Gefälligkeitsplanung" für den Investor handele - zumal eine Erschließung der umstrittenen Grundstücke vor Jahren aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt worden war. Es gebe nachweislich Bedarf an neuen Wohnungen in der Stadt, so dass von einer "Gefälligkeit" nicht die Rede sein könne. Zudem sei eine Erschließung auf städtiche Rechnung wegen ihrer Unwirtschaftlichkeit abgelehnt worden, dies übernehme nun jedoch der Investor, heißt es in der Begründung, mit der dieser Einwand - einstimmig und ohne Debatte - zurückgewiesen wurde. Chancenlos war auch der Verweis auf die Tatsache, dass die bisher freie Sicht beeinträchtig werde. Ein Recht auf schöne Aussicht hinterm Haus gebe es nicht, da sich die Stadt sonst jede Entwicklungsmöglichkeit nehme. Ungerecht finden die Anwohner auch die Tatsache, dass die Zahl der Bauplätze von ursprünglich acht auf sechs geschrumpft ist, so dass aus zwei Häusern weiterhin ins Grüne geschaut werden kann. Eine Ungleichbehandlung konnte das Gremium darin aber nicht sehen, da der Investor allen Anwohnern die Grundstücke hinter ihren Häusern zum Kauf angeboten hatte. Zugegriffen haben jedoch nur zwei. Einen Teilerfolg dürfen die Anwohner derweil verbuchen: Die neuen Abstände zu den bestehenden Häuser wurden deutlich erhöht. Zudem darf nicht ganz so hoch gebaut werden, wie ursprünglich geplant und auch die Dächer müssen flacher bleiben als einst beachsichtigt. Diese Änderungen winkte der Ausschuss genau so diskussionslos durch, wie die Streichung eines geplanten Fußweges, der die neue Stichstraße mit der Prümer Straße verbinden sollte. Nun wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt.

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