Kein Schnaps für Kinder

BITBURG. (red) Unter dem Motto "Gut drauf sein - ohne voll zu sein" erinnern die Kreisjugendpfleger an die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes während der Fastnachtszeit. Denn bei Umzügen werde häufig schon an Kinder Schnaps ausgeschenkt.

Bei manchen Fastnachtsumzügen, Kappensitzungen oder Tanzveranstaltungen werden schon Kinder betrunken angetroffen, obwohl die Abgabe von Alkoholika wie Bier und Wein nach dem Jugendschutzgesetz erst an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt ist, stellen die Kreisjugendpfleger besorgt fest. Branntweinhaltige Getränke, zu denen auch Mixgetränke und "Alkopops" zählen, dürfen überhaupt nicht an Minderjährige ausgeschenkt werden, informieren sie. Leider werde aber gerade bei den Karnevals-Umzügen häufig beobachtet, dass an Jugendliche - und manchmal sogar auch an Kinder - Schnaps verteilt werde. "Alle Veranstalter und Gastwirte sollten in der Fastnachtszeit gegenüber Kindern und Jugendlichen verantwortlich handeln", lautet die Empfehlung. Ein besonderer Appell richtet sich auch an die Eltern, die den Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen sollten: Hochstimmung und Alkohol müssen nicht unbedingt zusammengehören. Zur weiteren Information über das Thema "Karneval und Jugendschutz" liegt eine Broschüre vor, die bei der Kreisjugendpflege angefordert werden kann. Ansprechpartner für den Kinder- und Jugendschutz sind: Nadine Fandel, Kreisjugendpflegerin bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Telefon 06561/15-3271, und Carsten Lang, Jugendschutzbeauftragter für den Kreis Bitburg-Prüm, Telefon 0651/715 389.

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