Kein Verkaufsstand

WASCHEID/TRIER. (red) Die Errichtung eines Holz-Blockhauses als Verkaufsstand ist am Rande des Stausees Wascheid im Bereich des Naturparks Nordeifel nicht zulässig. Dies hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier (Aktenzeichen: 5 K 1801/04.TR) entschieden.

Zur Begründung führten die Richter aus, der Verkaufsstand sei mit dem Schutzzweck der Naturparkverordnung und den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht vereinbar und beeinträchtige die natürliche Eigenart der Landschaft, die durch den Stausee und eine naturgemäße, der Landschaft entsprechende Bodennutzung geprägt sei. Zudem verwiesen die Richter darauf, dass von der Errichtung eines solchen Verkaufsstands eine gewisse Vorbildwirkung ausgehe und die Gefahr weiterer Bebauung bestehe.

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