Kerngesund oder psychisch gestört?

BITBURG/PRÜM. Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres muss sich eine Frau aus dem Kreis Bitburg-Prüm umfangreich psychiatrisch untersuchen lassen. Aus ihrer Sicht ist sie Opfer einer Kampagne. Ihrem Mann geht es nach seinen Angaben um das Wohl der Kinder.

In der Ehe von Marion und Günther T. (Namen von der Redaktion geändert), aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, kriselt es seit Jahren. Im April 2005 spitzt sich die Lage zu: Günther T. regt eine gesetzliche Betreuung für seine Frau wegen paranoider Schizophrenie an. Die Mittdreißigerin verdrehe die Realität, höre angeblich Stimmen und konfrontiere ihn mit absurden Vorwürfen. Zur Unterstützung dieser Aussagen legt der Ehemann die Bescheinigung eines Facharztes für Psychiatrie vor, der bei Marion T. Anfang 2003 den "Verdacht auf eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis" gehegt hat. Laut Marion T. sei sie damals jedoch nur 20 Minuten mit ihrem Mann bei dem Arzt gewesen, um über die Möglichkeit einer Paartherapie zu sprechen. Die Diagnose sei ihr völlig unverständlich. Sie verweist auf zwei ärztliche Bescheinigungen, die eine psychische Erkrankung verneinen. Ihrer Meinung nach will ihr Mann, der die Scheidung eingereicht hat, sich durch den Betreuungsantrag einen Vorteil im Sorgerechtsverfahren um die minderjährigen Kinder verschaffen. Bei einer Betreuung geht es unter anderem um die Geschäftsfähigkeit. Im Auftrag des Gerichts erstellt ein Chefarzt eines Trierer Krankenhauses im Juni 2005 ein Gutachten. Ergebnis nach mehrstündiger Untersuchung: Es "ist keine psychiatrische Erkrankung festzustellen. Einer gesetzlichen Betreuung bedarf es aus diesen Gründen nicht." Doch ein halbes Jahr später legt der Ehemann nach. Bei seinen Eltern will er eine Diskette mit einer Art Tagebuch gefunden haben. Darin schildert angeblich seine Frau auf wirre Art unter anderem, wie sie durch Stimmen beeinflusst wird. Günther T.s inzwischen dritter Anwalt beantragt ein weiteres Gutachten. Das Kindeswohl fordere eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater.Wirrer Text auf einer Diskette

Marion T. bestreitet jedoch, dass Diskette oder Text von ihr stammen. Der vom Gericht erneut zu Rate gezogene Chefarzt stellt fest: "Allein aus dem Text kann keine psychische Störung diagnostiziert werden." Für einen entsprechenden Nachweis seien vielmehr "umfangreiche Leistungs- und persönlichkeitspsychologische Untersuchungen, bildgebende Verfahren sowie zum Ausschluss anderer cerebraler Erkrankungen eine Liquorpunktion (also ein körperlich eingreifendes Verfahren zur Entnahme von Nervenwasser) notwendig". Daraufhin bestellt das Amtsgericht ein erneutes Gutachten, in dem derselbe Arzt dieselben fünf Fragen wie beim ersten Mal beantworten soll. Untersuchungstermin ist der morgige Freitag. Auf Betreiben der Anwältin der Frau soll dabei auf einen körperlichen Eingriff verzichtet werden. Marion T., die seit gut einem Jahr von ihrem Mann getrennt lebt, ist beruflich hoch qualifiziert und arbeitet im öffentlichen Dienst in verantwortungsvoller Position. Sie versteht nicht, warum sie aufgrund der Aussage ihres Mannes erneut zur Untersuchung muss: "Was tun die Behörden, um meinen Mann zu überprüfen?" Die Kosten des Gutachtens trägt wieder die Staatskasse. "Ich will nur das Beste für die Kinder", betont der Ehemann. "Deshalb wollte ich, dass meine Frau untersucht und gegebenenfalls behandelt wird." Das Umfeld der Familie wisse, was los gewesen sei. Da Betreuungsangelegenheiten nichtöffentlich sind, gibt es keine Stellungnahme vom Gericht. Unterdessen holt das Gericht im parallelen Sorgerechtsverfahren ebenfalls ein Sachverständigen-Gutachten ein: Eine Psychologin aus Trier ist mit der Angelegenheit beauftragt.

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