Knallerbsen, aber kein Maschendrahtzaun

Vom Vorwurf der schweren Brandstiftung ist eine 30-jährige Hausfrau aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land vor dem Amtsgericht Bitburg freigesprochen worden. Ausgangspunkt für die Klage war ein Nachbarschaftsstreit gewesen.

 Hätte es – wie hier in Altrich tatsächlich passiert – zum Brand eines Holzstapels kommen können? Dies hatte das Bitburger Amtsgericht zu entscheiden. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Hätte es – wie hier in Altrich tatsächlich passiert – zum Brand eines Holzstapels kommen können? Dies hatte das Bitburger Amtsgericht zu entscheiden. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Bitburg. Knallerbsen, Nachbarschaftsstreit, Gerichtsverhandlung: alles schon mal gehört. Und doch hat der Fall, den das Amtsgericht Bitburg gestern zu verhandeln hatte, recht wenig zu tun mit der Geschichte, die Fernsehmoderator Stefan Raab einst zu dem Lied "Maschendrahtzaun" inspirierte.Dafür wäre der Bitburger Fall aber auch zu ernst gewesen: Eine 30-Jährige aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land war vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Werner von Schichau angeklagt, versucht zu haben, das Wohnhaus ihrer Nachbarn in Brand zu setzen - während diese dort schliefen.

Drei Liter Bier, zwei Packungen Knallerbsen

Begonnen hatte alles im August 2006 mit einem Grillfest an einem Montag. "Ja, wir waren schon etwas lauter, haben gelacht, gesungen, und getrunken haben wir auch", sagte die Hausfrau. Rund drei Liter Bier und eine halbe Kiste eines Bier-Mixgetränkes habe sie im Laufe des Abends getrunken.

Nach der Aufforderung ihrer 43-jährigen Nachbarin, etwas leiser zu sein und die Musik runterzudrehen, rief diese schließlich entnervt die Polizei: Zweimal waren die Beamten wegen Ruhestörung an diesem Abend schlichtend in dem kleinen Eifeldorf zu Gast. "Ich war total sauer, die hat uns ja schon öfter mal die Polizei auf den Hals gehetzt. Ich wollte sie zur Rede stellen." "Eine typisch besoffene Szenerie", schloss der Vorsitzende daraus. Aber lautes Klopfen an der Tür habe zu keiner Reaktion der Nachbarin geführt. "Und dann habe ich mir gedacht: wenn schon Ruhestörung, dann aber richtig."

Zwei Packungen Knallerbsen habe sie im Haus gefunden, eine habe sie auf dem Weg vor dem Haus ihrer Nachbarin lautstark auf den Boden geworfen. Die Reaktion: nichts. Die zweite Packung habe sie dann durch Anzünden auf einmal zum Knallen bringen wollen.

Nach eigenen Angaben steckte sie die Packung mit den Knallerbsen in den Holzstapel neben dem Nachbarhaus in der Absicht, sie mit Hilfe der ersten Papp-Packung anzuzünden, was ihr aber nicht gelang. Mittlerweile stand der damalige Lebensgefährte der Nachbarin, aufgewacht durch Brandgeruch, hinter ihr. "Da bin ich dann abgehauen", sagte die Angeklagte. Er goss Wasser über einen Korb aus Holzspänen, der in unmittelbarer Nähe zum Holzstapel stand und laut dem 42-Jährigen am Griff glühte, und ging dann wieder ins Bett.

Entschuldigungsbrief der Angeklagten

Die Frage, die nun das Gericht zu klären hatte, war, ob durch die angekokelte Knallerbsenpackung und das glimmende Körbchen das gestapelte Holz und womöglich sogar das Wohnhaus hätten abbrennen können. "Eine glimmende Pappe reicht nicht aus, um solch dicke Holzscheite zum Brennen zu bringen", sagte der Gutachter für Brandsachen. "Und Knallerbsen sind pyrotechnisch gesehen Kinderkram."

Eine Einschätzung, der sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft anschlossen. "Das ist kein Verbrechenstatbestand", sagte der Vorsitzende und ließ die Anklage fallen, auch im Hinblick darauf, dass sich das nachbarschaftliche Verhältnis seit dem Grillabend verbessert und die Angeklagte ihrer Nachbarin einen Entschuldigungsbrief geschrieben hat. "Ich wollte doch kein Feuer machen, ich wollte nur Lärm erzeugen", beteuerte die 30-Jährige immer wieder. Deutliche Worte fand Richter von Schichau allerdings für ihren Alkoholkonsum: "Passen Sie auf damit! Sonst steht irgendwann das Jugendamt vor der Tür und nimmt Ihre Kinder mit."

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