"Knasti" nahm Frau und Job weg

BITBURG. (iz) Drei Angeklagte mussten sich wegen "Geldfälschung und Verbreitung falscher Geldscheine" vor dem Schöffengericht in Bitburg verantworten. Ein Angeklagter wurde zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und 1500 Euro Buße verurteilt.

Zwei der drei Angeklagten wollten gar nichts gemacht haben. "Aus Jux" wurden Geldscheine mit Hilfe von Computer, Scanner und Drucker hergestellt, "und zwar nur einseitig, um sie als Visitenkarten und Grußkarten zu verteilen", sagte der 43-jährige arbeitslose Schlosser zu dem Vorwurf der "Geldfälschung". Zusammen mit seinem Cousin, einem 43 Jahre alten arbeitslosen Koch aus Dreis, soll er ferner alte Zehn-Mark- und 20-Mark-Scheine nachgemacht haben, wo "doch die alten Hunderter am einfachsten zu fälschen waren", kommentierte der Vorsitzende Richter, Direktor Werner von Schichau. "Alles üble Nachrede", sagte der "Drucker der Geldscheine". Doch belastet wird er durch die Aussage eines ehemaligen Freigängers aus der Justizvollzugsanstalt Wittlich. Ihm sollen die beiden Cousins die gefälschten Geldscheine angeboten haben, damit dieser sie unter die Leute bringt. Doch dahinter steckt nach Aussage der Beschuldigten nur ein Komplott. Der Zeuge hatte ein Verhältnis mit der Frau des Schlossers und wurde von diesem auch "bei Tatausübung erwischt". Zufällig war dem angeklagten Koch besagter Freigänger als Arbeiter zugeteilt worden.Geldscheine sollten als Visiten genutzt werden

Als der Koch entlassen wurde und der "Knasti" in dessen Position aufrückte, wurde der Freigänger bei der JVA angeschwärzt, wegen Drogenkonsums und Fernbleibens von der Arbeit. Prompt wurde sein "Freigänger-Status" gestrichen. Also hatte der Zeuge auch hier einen Grund, den Angeklagten zu belasten. Leider konnte er nicht vernommen werden, da er aufgrund eines Unfalls nicht transportfähig war. Das Verfahren wurde abgetrennt und ausgesetzt. Nun hatte sich nur noch ein 33-jähriger Gastronom zu verantworten, der zusammen mit dem angeklagten Schlosser einen 500-Mark-Schein "unter die Leute gebracht hatte". Auch der dritte Angeklagte wollte die "hergestellten einseitig bedruckten Geldscheine" anfänglich nur für Visitenkarten haben. Als sie einen "500er" druckten, soll es 1999 zu einer Wette gekommen sein, "ob man den wohl einem anderen unterjubeln könnte". Der damals als Kellner in der Skihütte "Schwarzer Mann" in Gondenbrett Beschäftigte wollte das "erbeutete Wechselgeld" zwischen ihm und dem Schlosser teilen. Doch das Falschgeld wurde erkannt. Die Seiten waren verkehrt herum gedruckt statt deckungsgleich. Der Kellner musste den Schaden im Lokal bezahlen. Und er zeigte sich geständig vor Gericht, was ihm strafmildernd angerechnet wurde. Der Staatsanwalt forderte aufgrund der etlichen Vorstrafen des Kellners (unter anderem Betrug) eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 750 Euro Geldbuße. Die Verteidigung sprach sich für ein Strafmaß nicht über sechs Monate Freiheitsentzug aus. Acht Monate auf Bewährung und 1500 Euro Buße fand das Schöffengericht angebracht.

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