Kompromiss in Sicht

Im Rechtsstreit um die Finanzierung der Kyllburger Tourist-Information scheint alles auf einen Vergleich hinauszulaufen. Der Kompromiss soll so aussehen, dass die Verbandsgemeinde (VG) auch in Zukunft für den Fremdenverkehr verantwortlich ist. Dieser soll jedoch, anders als von der VG vorgesehen, von allen Ortsgemeinden zu gleichen Teilen bezahlt werden.

Kyllburg. Noch immer ist die Tourist-Information in Kyllburg geschlossen, und noch immer geht das Warten auf eine Lösung im Rechtsstreit zwischen der Verbandsgemeinde Kyllburg und den Ortsgemeinden Gransdorf, Zendscheid und der Stadt Kyllburg weiter. Strittig war die Frage, ob die VG eine Sonderumlage für die Fremdenverkehrsförderung erheben darf, die touristische Gemeinden stärker belastet als andere. Daran hat auch eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz nichts geändert. Denn ein Urteil ist keins gefallen und vermutlich wird es das auch in Zukunft nicht.

"Das Gericht hat sich zu einem Vergleichsvorschlag entschlossen", sagt Manfred Stamm, Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes. Dieser laufe darauf hinaus, dass die VG weiterhin die Aufgabe der Fremdenverkehrsförderung wahrnimmt. Die Finanzierung soll allerdings nicht über eine Sonder-Umlage, sondern über die allgemeine Verbandsgemeinde-Umlage erfolgen. Diese müsste hierfür erhöht werden. Der Vorschlag des Gerichts werde im Laufe der Woche mit den Betroffenen besprochen, sagt Stamm. Anschließend müssen alle Ortsgemeinderäte und der Verbandsgemeinderat darüber abstimmen. Das Ganze kann sich also noch hinziehen.

"Für meine Partei ist es ganz gut gelaufen", sagt Rechtsanwalt Edgar Haubrich, Vertreter der klagenden Gemeinden. Auch, wenn kein Urteil gefallen ist - es sei im Laufe der Verhandlung deutlich geworden, dass der Senat die Sonderumlage als rechtswidrig ansehe. Für den Fall, dass der Vergleich wider Erwarten nicht zustande kommen sollte, geht er daher davon aus, dass das Urteil zugunsten der Gemeinden ausfällt. Diese wiederum wollen den Widerspruch zurückziehen, den sie gegen die Aufgabenübernahme der VG eingelegt hatten. Denn ansonsten bliebe im Falle eines Urteils die Aufgabe der Fremdenverkehrsförderung alleine an ihnen hängen. Und damit wären Gemeinden dieser Größe wohl nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell überfordert.

"Die Verbandsgemeinde hätte sich gefreut, wenn die Sonderumlage durchgekommen wäre", sagt Marcel Séché, Anwalt der VG. Nun sei man wieder bei dem, was der Bürgermeister Bernd Spindler bereits 2006 vorgeschlagen hatte, nämlich die allgemeine Verbandsgemeindeumlage zu erhöhen, um damit die Ausgaben für den Tourismus zu decken. "Das Gericht hat den Ortsgemeinden den Rücken gestärkt. Ob das allerdings im Ergebnis eine lohnenswerte Sache ist, steht nicht fest", sagt Séché.

Ebenso wie die Gegenpartei hält er es für wahrscheinlich, dass es eine Einigung geben wird. Dennoch wären damit vermutlich nicht alle Betroffenen glücklich. Denn die neue Regelung würde mit sich bringen, dass die Fremdenverkehrsgemeinden deutlich entlastet werden, während andere Gemeinden wie Malbergweich oder Badem deutlich mehr zahlen müssten als bisher. Auch Bürgermeister Bernd Spindler rechnet damit, dass einige Ortsgemeinden Probleme mit der Umlagenerhöhung haben werden. Das Thema bleibt also brisant.

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