Kreisverwaltung wehrt sich

DAUN/SCHÜLLER. (red) Die Kreisverwaltung Daun bezeichnet die Vorwürfe wegen angeblich nicht hinreichender Kontrollen im Betrieb eines Ammenviehhalters in Schüller als haltlos.

Die Kreisverwaltung Daun weist die Vorwürfe gegen das Veterinäramt des Kreises Daun im Zusammenhang mit der umstrittenen Ammenviehhaltung in der Gemeinde Schüller (der TV berichtete) entschieden zurück. Die Behauptungen, es bestehe "permanente Seuchengefahr" und das Veterinäramt müsse "endlich reagieren", seien unberechtigt und entbehrten jeglicher Grundlage.Veterinäre waren mehrfach vor Ort

Die Kreisverwaltung dazu: Kein anderer landwirtschaftlicher Betrieb im Kreis Daun sei so oft Gegenstand behördlicher Kontrollen gewesen. "Die Mitarbeiter des Veterinäramtes waren sehr häufig vor Ort. Nicht weniger als sieben verschiedene Tierärzte haben die Viehhaltung bisher in Augenschein genommen", sagt Kreis-Pressesprecher, Heinz-Peter Hoffmann. Darüber hinaus hätten auf Veranlassung des Veterinäramtes verschiedene übergeordnete, unabhängige staatliche Stellen die Viehhaltung kontrolliert, so zum Beispiel kürzlich das staatliche Landesuntersuchungsamt, Fachbereich Tiermedizin - landläufig auch "Rinder-Gesundheitsdienst" genannt. Die Futtermittelaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie die staatliche Lehr- und Versuchsanstalt hätten besonderen Augenmerk auf die Futtermittelversorgung der Tiere in dem Betrieb gelegt. Zudem seien Sektionen verendeter Tiere vorgenommen worden. "Ergebnis all dieser Untersuchungen: Es wurden keine Verstöße gegen Tierschutz- oder Tierseuchengesetze festgestellt", stellt Hoffmann fest. Nur dann könne das Veterinäramt einschreiten, auch wenn nach Maßstäben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft die Viehhaltung nicht optimal geführt wird. Außerdem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Weidehaltung und der Zaunanlagen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll fallen. "Die Kontrollen belegen, dass das Veterinäramt seiner Aufsichtspflicht mit einem Höchstmaß an sachlichem und personellem Aufwand mehr ausreichenden nachgekommen ist. Wenn trotz der vorliegenden fachlichen und kompetenten Aussagen anderes behauptet wird, ist dies nicht mehr nachvollziehbar und lässt die gebotene Sachlichkeit vermissen", erklärt Hoffmann.

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