Landgericht verhängt hohe Haftstrafen

Trier/Bitburg · Zu sechs Jahren und drei Monaten ist ein 23-jähriger Mann aus dem Altkreis Bitburg verurteilt worden. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass er mit seiner 47-jährigen Frau im Februar seine Schwester und ihren Lebenspartner erpresst und beraubt hat. Die Frau wurde zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Trier/Bitburg. "Das ist alles ein abgekartetes Spiel!", sagt der 23-jährige Mann auf der Anklagebank vor der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Trier. Sichtlich erregt blickt er seine 47-jährige Frau an. Auch sie wird beschuldigt, gemeinsam mit ihm ihre Schwägerin und deren Lebensgefährten erpresst und beraubt zu haben. Zwischen dem Paar mit dem hohen Altersunterschied sitzt der Anwalt der Frau. Die Frau ohne Vorstrafen zeigt keine Gemütsregung.
Vier Stunden dauert der zweite Verhandlungstag bereits. Nach einer Pause verkündet der Vorsitzende Richter Armin Hardt das Urteil - sechs Jahre und drei Monate Haft für den mehrfach vorbestraften Mann, zwei Jahre und neun Monate Haft für seine Ehefrau. Die Strafkammer sehe es als erwiesen an, dass das Paar sich der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht habe, erklärte Hardt.
Bereits am ersten Verhandlungstag am Montag schien der Fall zunächst mit jeder Aussage nebulöser zu werden (der TV berichtete). Seine Schwester habe am zweiten Weihnachtstag Schmuck im Wert von 100 000 Euro seiner Frau gestohlen, berichtete der Angeklagte. Am 1. Februar sei er mit seiner Frau zu ihr gefahren, um entweder den Schmuck wiederzuholen oder Wertgegenstände als Pfand mitzunehmen. Mit einem Baseballschläger und einer Softairpistole kam das Paar abends in die Wohnung. Spielzeug der achtjährigen Tochter, behaupteten beide in ihren Aussagen. Die Beschuldigten konnten verschiedene Sachen mitnehmen, unter anderem ein elektronisches Fahrrad und eine Spielkonsole. Auf Anraten eines gesetzlichen Betreuers, der dem Lebensgefährten der Schwester in Finanz- und Behördenangelegenheiten zur Seite steht, wurde Anzeige erstattet. Auch der Schwester steht eine staatliche Betreuungsperson zur Seite.
Während die Angeklagte während des gesamten zweiten Verhandlungstags wie versteinert wirkte, zeigte der 23-Jährige durch häufiges Kopfschütteln seinen Unmut. Besonders als seine Mutter befragt wurde, mit der er keinen Kontakt mehr hat.
Baseballschläger und Softairpistolen seien Waffen? Nein, alles ganz harmlos, versuchten die nun Verurteilten abzuwiegeln. Von Erpressung könne keine Rede sein. Die Dritte Große Strafkammer sah dies anders. "Wir haben keinen Grund, an den Aussagen der Schwester und ihres Lebensgefährten zu zweifeln. Sie sind beide glaubhaft. Unter dem Eindruck des bewaffneten Angeklagten sind die Wertgegenstände übergeben worden", betonte Hardt. Das hätten die Befragungen der Betreuer, Polizisten, der Mutter und seiner Schwester ergeben.
Morgens am 1. Februar sei der Angeklagte erstmals am Tag in der Wohnung seiner Schwester aufgetaucht, habe sie mit der vermeintlichen Waffe bedroht und ihren Partner unter Druck gesetzt, nachdem sie die Wohnung verlassen hat. Abends sei er mit seiner Frau zurückgekommen. Im Gefühl der Bedrohung durch den Baseballschläger und der Softairpistole hätten die Opfer die Wertsachen übergeben - wohlgemerkt nicht freiwillig, rekonstruiert Hardt. Dass sie tatsächlich an den Schmuckdiebstahl glaubten, habe für die Frau strafmildernd gewirkt. Eine Revision kann nun innerhalb einer Woche beantragt werden. aff

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