Leben auf Pump

JÜNKERATH. (mr) Weil die Bedarfszuweisungen nicht wie in den Vorjahren fließen, muss sich die Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll mit Krediten helfen. Mit der Faust in der Tasche stimmte der Rat diesem Vorschlag am Donnerstag zu.

In der VG Obere Kyll ist ein erster Nachtragshaushalt bereits Anfang April notwendig, um die Liquidität der Kommune durch zusätzliche Kassenkredite sicherzustellen. Gewohnt punktgenau drückte Bürgermeister Werner Arenz (CDU) am Donnerstag aus, warum dies so ist: "Wir mussten zähnefletschend zur Kenntnis nehmen, dass wir bei den Bedarfszuweisungen nur eine Quote von 15 Prozent erhalten haben." Insgesamt waren von der Verwaltung und fünf Ortsgemeinden Bedarfszuweisungen in Höhe von gut zwei Millionen Euro beantragt worden. Von diesem Gesamtvolumen waren seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zunächst 1,6 Millionen Euro anerkannt worden. Durch die Quotierung von 15 Prozent blieben am Ende schließlich nur noch 245 000 Euro übrig, so dass eine Finanzierungslücke von rund 1,4 Millionen Euro entstand. Laut Bürgermeister Arenz ist die Kreditaufnahme unabdingbar, um den inzwischen eingeleiteten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Abbau der Defizite bei den Ortsgemeinden und der VG sei auch durch eine Konjunkturbelebung kaum vollständig möglich. Arenz: "Jeder kann sich da seine eigenen Gedanken machen." Sicher sei indes, dass kein Weg an einer baldigen Gemeinde- und Finanzreform vorbei führe." Es sei schlicht an der Zeit, dass andere Systeme Platz fänden. Und: "Ansonsten kann man ruhig das Licht ausschalten." Der Rat stimmte dem ersten Nachtragshaushalt 2006 schließlich zähneknirschend zu. Damit werden nun die Kassenkredite von sieben Millionen Euro auf 8,5 Millionen Euro erhöht. In einem weiteren Tagesordnungspunkt segnete das Gremium eine so genannte Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ab. Darin geht es unter anderem um das Verbot der Verrichtung der Notdurft außerhalb von Bedürfnisanlagen und um den Umgang mit Hunden. Ortsgemeinden, in denen Zeitgenossen über die Stränge schlagen, können sich nun offiziell an die VG-Verwaltung wenden, damit man gegen diese Leute ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnen kann.

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