Lokal-Skandal in Euskirchen

KREIS EUSKIRCHEN. Die von der Regionalgas Euskirchen organisierte Reise nach St. Petersburg hat im Kreis Euskirchen hohe Wellen geschlagen. Als ruchbar wurde, dass zahlreiche Bürgermeister nebst Ehefrauen und auch der Landrat an der "Lustreise" teilgenommen hatten, hagelte es Proteste.

Die Kreis-SPD forderte jetzt im Kreisausschuss, dass die Kreistagsmitglieder einen Ehrenkodex unterzeichnen sollen. In dem Papier waren unter anderem Verhaltensregeln in Sachen Geldspenden, Reisen, Einladungen und Freikarten detailliert aufgelistet. SPD-Kreisfraktionschef Uwe Schmitz erklärte, der Ehrenkodex orientiere sich an einem Papier, das die Mitglieder des Kölner Stadtrates unterzeichnet haben. "Das stände uns auch gut zu Gesicht." Für Dr. Dieter Pesch (CDU) macht der Ehrenkodex keinen Sinn: "Da besteht kein Regelungsbedarf. Wenn einer gegen Anstand, Moral und Gesetz verstoßen will, tut er das ohnehin." Ähnlich bewertete es auch Franz Troschke (UWV). "Wenn die innere Gesinnung fehlt, nutzt auch ein Ehrenkodex nichts. Die Einstellung zum Amt muss stimmen." Schützenhilfe bekamen die Genossen von den Grünen. Jörg Grutke wertete den Ehrenkodex als "richtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt". Bernd Kolvenbach (CDU) befand, der SPD-Vorstoß habe nur deklaratorischen Charakter. Dies sei bereits in der Hauptsatzung des Kreises und im Antikorruptionsgesetz geregelt. Und: "Hier geht es doch nur um ganz wenige Einzelfälle." Hans Reiff (FDP) hielt eine grundsätzliche Ablehnung für das falsche Signal an die sensibilisierte Öffentlichkeit. Hans Schmitz (SPD) beharrte auf dem Ehrenkodex: "Den sollte jeder Politiker unterschreiben. Andernfalls könnte der Verdacht entstehen, dass einer etwas zu verbergen hat." Kolvenbach war sicher, dass man keinen Ehrenrat (den hatte die SPD gefordert) brauche, der nur Dinge zur Kenntnis nimmt und Empfehlungen ausspricht. "Wir sollten die Köpfe zusammenstecken und die Hauptsatzung des Kreises ändern. Darin ist schließlich die Basis der politischen Arbeit geregelt." In der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen ist bereits jetzt aufgeführt, dass der Landrat Dienstreisen von Kreistagsmitgliedern genehmigen muss. Aussagen zu Reisen des Landrates sind in der jetzigen Fassung der Hauptsatzung allerdings noch Fehlanzeige. Das könnte sich bald ändern. Nachgedacht wird auch über einen Hinweis in der Satzung auf die Gültigkeit des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Darüber werden die Politiker in den nächsten Wochen verhandeln. Bis zur Kreistagssitzung am 3. April werden Vorschläge zur Änderung der Kreissatzung gesammelt.

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