Manche Eltern möchten keinen Kontakt

BITBURG/PRÜM. Für Schlagzeilen sorgten in den vergangenen Wochen Misshandlungen von Kindern in Deutschland, nachdem sie aus der Obhut des Jugendamts wieder in ihre Familien gelassen wurden. Im Kreis Bitburg-Prüm sind derlei Übergriffe nach "Rückführung" laut Verwaltung nicht bekannt.

Von 2003 bis 2006 wurden im Kreis Bitburg-Prüm insgesamt 83 Kinder durch so genannte Inobhutnahmen und gerichtliche Beschlüsse aus ihren Familien herausgenommen. Dies geht aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion hervor. Laut Jugendamt müssen damit im Durchschnitt 20 Kinder pro Jahr fremd untergebracht werden. Nach den Worten von Jugendamtsleiter Josef Winandy sind die Auslöser für die Inobhutnahme von Kindern in erster Linie Vernachlässigung und Verwahrlosung, also gravierende Hygienemängel, physische wie psychische Vernachlässigung, mangelnde Förderung, schlechte Versorgung mit Nahrung und unzureichende ärztliche Betreuung. Winandy: "In der Obhut des Jugendamts als Vormund oder Pfleger stehen zurzeit 112 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die auch nicht mehr bei den Eltern oder einem Elternteil leben." Mehr als 50 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen leben in einer Pflegefamilie, etwa 40 Prozent in Heimen. Einige wenige sind bei den Großeltern oder sonstigen Verwandten. Nach den Worten von Josef Winandy ist der größte Teil der fremd untergebrachten Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, also auf Antrag der Eltern, untergebracht und nicht aufgrund einer Inobhutnahme des Jugendamts. Die Kinder und Jugendlichen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm befinden sich zurzeit in insgesamt 17 Heimen. Rechnet man die Unterbringung in Pflegefamilien hinzu, kostet dieser Posten den Kreis Bitburg-Prüm pro Jahr 3,5 Millionen Euro. Die Kontakte zwischen den Eltern und den in Obhut befindlichen Kindern erfolgen unterdessen sehr unterschiedlich. "Einige Eltern haben keinen Kontakt mehr seit der Unterbringung, weil die betroffenen Eltern dies nicht mehr wollen", sagt Winandy. Überwiegend erfolgten die Kontakte jedoch in den Heimen oder direkt im Jugendamt, und zwar jeweils unter fachlicher Begleitung. Winandy: "Einige wenige Kinder und Jugendliche besuchen jedoch ihre Eltern, und zwar nach entsprechender fachlicher Prüfung, regelmäßig im Haushalt." Der Kreisverwaltung sind derweil "keine Fälle von Misshandlung nach Rückführung eines Kindes in unserem Bereich bekannt". Im Bereich des Jugendamts kommen Rückführungen indes oft vor. Laut Jugendamt kann dazu ein gerichtlicher Beschluss vorliegen oder aber die Situation maßgeblich sein, dass sich das Elternhaus entsprechend positiv verändert hat. Laut Winandy erfolgt die Rückführung in die Familie "nicht unbegleitet". Nach Auskunft der Kreisverwaltung gibt es in einigen Fällen "deutliche Diskrepanzen" zwischen Jugendhilfe und den Gerichten. "Obwohl unsererseits deutlich auf die momentane Gefährung sowie die Entwicklungsgefährdung der Kinder hingewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Koblenz die Beschlüsse aufgehoben und die Rückführung der Kinder angeordnet", teilt die Behörde mit und bezieht sich auf zwei Beschwerdeverfahren in den Jahren 2005 und 2006. Winandy: "In diesen Fällen bleibt dem Jugendamt nur noch die Möglichkeit, die Entwicklung zu beobachten, wobei auch dies seine Grenzen hat, da eine 24-Stunden-Kontrolle nicht möglich ist."

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