Maulkorb für die Gemeindespitze

DOCKENDORF. Die Spannung steigt: Heute (19 Uhr, Jugendhaus) trifft sich erneut der Dockendorfer Wahlausschuss auf Anordnung der Kommunalaufsicht, um in öffentlicher Sitzung ein zweites Mal in die Lostrommel zu greifen und die Zusammensetzung des Ortsgemeinderats zu bestimmen. Unterdessen sind auch Anwälte und das Gericht mit dem Fall befasst.

Die erneute Sitzung wurde nach Ansicht der Kommunalaufsicht notwendig, weil die erste Zusammenkunft des Wahlausschusses nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden war. Den Stein ins Rollen gebracht hatte Mechthild Mohnen aus Dockendorf. Sie hatte Einwände gegen die Prozedur der Nachrückerwahl für Ortsbürgermeister Herbert Mohnen erhoben (der TV berichtete). Eine abschließende Bewertung des Wahlprozederes hat die Kommunalaufsicht aber nicht mehr vorgenommen, nachdem sie festgestellt hatte, dass "gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit verstoßen wurde". So muss heute wieder zwischen den drei stimmgleichen Kandidaten Johann Fischbach, Mechthild Mohnen und Thomas Urbanek per Losentscheid ausgewählt werden, wer in den Ortsgemeinderat einzieht. Da sich zwischenzeitlich aber die Gemeindespitze (Ortsbürgermeister Herbert Mohnen sowie die Beigeordneten Burkhard Mehn und Johann Fischbach) dazu berufen sah, ihre Sicht der Dinge in Form eines Flugblatts zu veröffentlichen, weitete sich die Auseinandersetzung aus. Denn gegen die Behauptungen in dem Schreiben, das dem Bitburger Landboten beigelegt war, wehrt sich Mechthild Mohnen - mit juristischer Hilfe. Gegenüber dem TV sagte die Betroffene: "Diese unwahren Behauptungen stellen eine massive Verletzung meines Ehrgefühls dar und daher erwarte ich einen öffentlichen Widerruf. Mir geht es um die Wahrheit und um Transparenz." Zunächst hatte ihr Anwalt Horst Büttner aus Bitburg nach eigener Auskunft allen drei Mitgliedern der Gemeindespitze am Donnerstag, 23. September, die Aufforderung zugefaxt (Büttner: "Ich habe die Empfangsprotokolle"), zentrale Aussagen des Flugblatts zu widerrufen. Als Frist hatte er den gestrigen Montag, 10 Uhr, gesetzt. Vom TV auf das Anwaltsschreiben angesprochen, gab sich der Ortsbürgermeister ahnungslos: "Von so einem Schreiben weiß ich nichts, und das alles macht mir auch keinen Kummer". Da die gestrige Frist so ohne Antwort verstrich, ergriff Büttner auf Geheiß seiner Mandantin weitere Schritte. Büttner: "Schließlich wäre zu befürchten gewesen, dass die Gegenseite in der Sitzung am Dienstag ihre wahrheitswidrigen Behauptungen erneut vorträgt."Gericht erlässt einstweilige Verfügung

Er beantragte bei Gericht eine einstweilige Verfügung, in der der Gemeindespitze bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 5000 Euro untersagt wird, ihre Behauptungen zu wiederholen. Mit Erfolg. Das Schreiben soll den Betroffenen am Dienstag vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Im Einzelnen wird die Verbreitung von vier Aussagen untersagt: Erstens, dass die Kommunalaufsicht schriftlich bestätigt habe, dass das Losverfahren rechtens war. Zweitens, dass alle Vorwürfe von Mechthild Mohnen von der Kommunalaufsicht als unbegründet abgewiesen wurden. Drittens, dass die Kommunalaufsicht lediglich einen Verfahrensfehler festgestellt hat, und viertens, dass Mechthild Mohnen alle Vorgänge während des ersten Losverfahrens kommentarlos akzeptiert hat. Die Stimmung im Dorf sehen die Kontrahenten unterschiedlich. Während der Ortsbürgermeister meinte, "die ist wieder gut, nachdem die Leute durch unser Schreiben aufgeklärt wurden", sagte Mechthild Mohnen: "Es herrscht Unruhe, und das ärgert mich auch. Aber noch mehr stört mich, dass ein falsches Bild gekennzeichnet wurde." Für den Fall ihrer Wahl kündigte sie an, "dass ich nicht verzichten werde, obwohl ich mir bewusst bin, dass ich es nicht einfach haben werde".

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