Missglückte Rettung oder Todesstoß?

BITBURG/DUDELDORF. Vor dem Landgericht Trier beginnt heute die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen der Hoffmann Nutzfahrzeuge GmbH und der Raiffeisenbank Östliche Südeifel Dudeldorf. Der Fahrzeugbauer wirft dem Geldinstitut vor, durch fristlose Kündigungen von Kreditverträgen das Unternehmen bewusst zerschlagen zu haben.

"Das ganze ist banküblich abgelaufen", sagt Holger Klein, Vorstand der Raiffeisenbank (Raiba) Östliche Südeifel in Dudeldorf. "Was Herr Hoffmann in Gindorf aufgebaut hat, sucht seines gleichen, - aber mit der Erweiterung hat es nicht funktioniert." Dabei fing das, was "nicht funktioniert" hat, vor zehn Jahren verheißungsvoll an. Vom besten Filetstück, das jetzt weg ist, war im Frühjahr 1995 die Rede, als Nutzfahrzeughersteller Hoffmann aus Gindorf auf dem damals neuen Konversionsgelände Flugplatz Bitburg die knapp 53 000 Quadratmeter große Teilfläche nahe der B 51 erwarb - für drei Millionen Mark, finanziert durch die Raiffeisenbank Östliche Südeifel Dudeldorf. 50 Jobs sollten entstehen, 28 wurden abgebaut

50 neue Arbeitsplätze sollten in den darauf folgenden Jahren dort entstehen, ein Teil der osteuropäischen Produktion nach Bitburg verlagert werden. 28 Beschäftigte sind es fünf Jahre später, im Sommer 2000 - 28 Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, weil Hoffmann in Bitburg dicht macht. "Zu hohe Kosten", heißt es damals. Ob im entscheidenden Moment an der Kostenschraube vorsätzlich in die falsche Richtung gedreht wurde, soll jetzt - weitere fünf Jahre später - vor dem Landgericht Trier geklärt werden. Heute beginnt dort die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen dem Fahrzeughersteller aus Gindorf und der Dudeldorfer Raiffeisenbank. Die Firma Hoffmann sei "Opfer einer beispiellosen, vorsätzlichen Unternehmenszerschlagung geworden, betrieben durch ihre Hausbank", heißt es in der Schadensersatzklage über drei Millionen Euro, in der dem damaligen Vorstand des Geldinstituts vorgeworfen wird, durch mehrfache fristlose Kündigungen von Krediten in den Jahren 1998 bis 2000 das Unternehmen in den Bankrott getrieben zu haben. "Der Betrieb in der Slowakei ist dadurch ebenfalls kaputt gegangen", sagt Firmenchef Johann Hoffmann, "Schecks wurden einfach nicht mehr eingelöst und das, obwohl wir damals Aufträge für 25 Millionen Mark hatten." "Herr Hoffmann hat uns noch nicht vom Bankgeheimnis entbunden", begründet Raiba-Vorstand Holger Klein, weshalb er zu den Kündigungen der Kredite keine Angaben machen könne. Er betont aber: "Die Bank hat im Fall Hoffmann gegen keine Richtlinien verstoßen." Das sieht der Gerichtssachverständige Oliver Schäfer jedoch ganz anders: Die Unternehmensbilanz von 1998 sei in Ordnung gewesen, sagt Schäfer, "keine Insolvenzgefährdung". Gleiches gelte auch für die Bilanzen 1992 bis 94 und 96 bis 97. "Die Bank hat im Innenverhältnis Fehler gemacht und versucht, diese im Außenverhältnis zu lösen", meint der Sachverständige, der wie auch der Anwalt Hoffmanns der Bank vorwirft, gegen Vorschriften der Kreditvergabe verstoßen zu haben. So soll die Raiffeisenbank Östliche Südeifel, nachdem sie bereits 1995 für den Erwerb des Grundstücks einen Kredit in Höhe von 3,2 Millionen Mark gewährte, im Lauf des Geschäftsjahrs 1996 den Kredit auf 9,2 Millionen Mark erweitert haben, ohne - außer einer weiteren Grundschuld - besondere Sicherheiten von Hoffmann verlangt zu haben. Die Firma Hoffmann sei seitens der Bank lediglich damit beauftragt worden, ein weiteres Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Dieses ermittelte, ein Jahr nachdem das Unternehmen drei Millionen Mark für das Gelände an das Bundesvermögensamt bezahlt hatte, plötzlich einen Wert von acht Millionen Mark. Ein Nachtrags-Gutachten im Oktober 1997 kam sogar auf einen Wert von 9,1 Millionen Mark - eine Wertsteigerung, über die sich der Gerichtssachverständige sehr wundert."Bank hätte hohen Kredit nicht geben dürfen"

Doch selbst wenn der Verkehrswert zu dem Zeitpunkt tatsächlich bei mehr als neun Millionen lag, hätte die Bank den Kredit in keinem Fall in dieser Höhe geben dürfen, sagt Schäfer, der wie die Kläger vermutet, dass die Bank "1996 durch eine Revision innerhalb der internen Bankenaufsicht überprüft worden ist, bei der die offensichtlichen Verstöße gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und Beleihungsvorschriften erkannt worden sind". Darauf hin habe die Bank von Hoffmann mehr Sicherheiten und eine schnellere Rückzahlung verlangt sowie mit der Kündigung von Krediten gedroht und - obwohl die Firma Hoffmann bis Ende 1999 Sicherheiten in Höhe von über 15 Millionen Mark gehabt und den Kredit bereits auf 6,4 Millionen Mark reduziert habe - dem Unternehmen schließlich 2000 durch das nicht Einlösen der Schecks den "Todesstoß" (Klageschrift) gegeben. Als "Todesengel" sieht Klein den damaligen Bankvorstand aber nicht, im Gegenteil: "Wir haben alles versucht, um Hoffmann zu retten."

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