Sie soll eine Kollegin und eine Sozialamtsmitarbeiterin angegriffen haben: Wegen des Vorwurfs der zweifachen Körperverletzung muss sich seit gestern eine 47-Jährige aus dem Raum Bitburg vor dem Trierer Landgericht verantworten.
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Trier/Bitburg. Sie hört Stimmen in ihrem Kopf. Sie reden auf sie ein und bringen sie durcheinander. So durcheinander, dass die Frau, die sich seit gestern wegen des Vorwurfs der zweifachen Körperverletzung vor dem Trierer Landgericht verantworten muss, gelegentlich durchdreht?
Eine Frage, die im Prozess geklärt werden muss: Laut Staatsanwältin Stefanie Wöste soll die 47-Jährige im Februar 2010 beim Reinigen eines Supermarkts im Raum Bitburg mit einem Besen auf eine Kollegin losgegangen sein. Diese habe die Angeklagte zuvor wegen ihres mangelnden Arbeitseinsatzes kritisiert. Daraufhin habe die Mutter von drei Kindern ihrem Opfer zwei Mal mit dem schweren Holzbesen auf den Kopf geschlagen und dieser dadurch eine Platzwunde, blaue Flecke, Prellungen und einen Muskelfaserriss am Daumen zugefügt.
Zwei Monate später, so die Staatsanwältin, sei es zu einem weiteren tätlichen Übergriff gekommen, diesmal im Bitburger Sozialamt: Die Angeklagte sei offenbar aus Ärger darüber, dass sie aus ihrer Sicht wiederholt zu wenig Sozialleistung bekommen habe, in das Büro einer Sachbearbeiterin gestürzt, habe diese an der Jacke gepackt und sie an den Haaren gezogen. Dabei sei die Verwaltungsfachangestellte gestürzt und habe sich ein Hämatom an der Hüfte zugezogen.
Gefahr für die Allgemeinheit?
Beide Opfer bestätigen zum Prozessauftakt die Vorwürfe. Auch die Angeklagte hatte die Vorfälle vor der Verhandlung bei der Polizei und gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt. Im Prozess am Montag schweigt sie aber, beantwortet nur Fragen zu ihrer psychischen Erkrankung und zu Eckpunkten ihres Lebens.
Das begann auf einer Farm in Afrika. Mit einem Vater, der mehr als 30 Kinder mit verschiedenen Frauen zeugte. Die Angeklagte ging nicht zur Schule, kann nach ihrer Auskunft bis heute weder lesen noch schreiben. Als 30-Jährige folgte sie ihrem Mann, von dem sie inzwischen geschieden ist, in die Eifel. Ihre Kinder kämen in der Schule gut zurecht, sagt die Angeklagte nicht ohne Stolz.
Besser zurecht offenbar als ihre Mutter, der vor vier Jahren eine Zeit lang ein Betreuer zur Seite gestellt wurde. Sie soll zumindest einmal handgreiflich gegen eine Behördenmitarbeiterin geworden sein und wurde wegen ihrer psychischen Erkrankung schon einige Male stationär behandelt. Die Unterbringung in einer Klinik ist eine Möglichkeit, die auch die Richter im Rahmen des Prozesses, der morgen fortgesetzt wird, zu prüfen haben: Sie können die Unterbringung anordnen, wenn sie überzeugt sind, dass die 47-Jährige in einem Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und zu erwarten ist, dass sie weitere Straftaten begeht und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Viel wird also davon abhängen, wie das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen ausfällt.
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