Sie soll einer Kollegin mit einem Besen auf den Kopf geschlagen und eine Sozialamtsmitarbeiterin an den Haaren gezogen haben: Wegen des Vorwurfs der zweifachen Körperverletzung muss sich seit gestern eine 47-Jährige aus dem Raum Bitburg vor dem Trierer Landgericht verantworten.
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Trier/Bitburg. Sie hört Stimmen. Stimmen, die niemand sonst hört. Sie sind in ihrem Kopf, es sind viele, sie reden auf sie ein und bringen sie durcheinander. So durcheinander, dass die Frau, die sich seit gestern wegen des Vorwurfs der zweifachen Körperverletzung vor dem Trierer Landgericht verantworten muss, gelegentlich durchdreht?
Eine Frage, die im Laufe des Prozesses geklärt werden muss: Laut Staatsanwältin Stefanie Wöste soll die 47-Jährige im Februar 2010 beim Reinigen eines Supermarkts im Raum Bitburg mit einem Besen auf eine Kollegin losgegangen sein.
Angeklagte hört Stimmen
Diese habe die Angeklagte zuvor wegen ihres mangelnden Arbeitseinsatzes kritisiert. Daraufhin habe die Mutter von drei Kindern ihrem Opfer zwei Mal mit dem schweren Holzbesen auf den Kopf geschlagen und dieser dadurch eine Platzwunde, blaue Flecke, Prellungen und einen Muskelfaserriss am Daumen zugefügt.
Zwei Monate später, so die Staatsanwältin, sei es zu einem weiteren tätlichen Übergriff gekommen, diesmal im Bitburger Sozialamt: Die Angeklagte sei offenbar aus Ärger darüber, dass sie aus ihrer Sicht wiederholt zu wenig Sozialleistung bekommen habe, in das Büro einer Sachbearbeiterin gestürzt, habe diese an der Jacke gepackt und sie an den Haaren gezogen. Dabei sei die Verwaltungsfachangestellte gestürzt und habe sich ein Hämatom an der Hüfte zugezogen.
Gefahr für die Allgemeinheit?
Beide Opfer bestätigen zum Prozessauftakt die Vorwürfe. Auch die Angeklagte hatte die Vorfälle vor der Verhandlung bei der Polizei und gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt. Im Prozess am Montag allerdings schweigt sie zu den Vorwürfen, beantwortet lediglich Fragen zu ihrer psychischen Erkrankung und zu den Eckpunkten ihres Lebens.
Ein Leben, das auf einer Farm in Afrika begann. Mit einem Vater, der mehr als 30 Kinder mit verschiedenen Frauen zeugte. Die Angeklagte ging nicht zur Schule und kann nach ihrer Auskunft bis heute weder lesen noch schreiben. Als 30-Jährige folgte sie ihrem Mann, von dem sie inzwischen geschieden ist, in die Eifel. Ihre Kinder kämen in der Schule gut zurecht, sagt die Angeklagte nicht ohne Stolz.
Besser zurecht offenbar als ihre Mutter, der vor vier Jahren eine Zeit lang ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde. Sie soll in der Vergangenheit zumindest einmal bereits handgreiflich gegen eine Behördenmitarbeiterin geworden sein und wurde wegen ihrer psychischen Erkrankung schon einige Male stationär in einem Krankenhaus behandelt. Die Unterbringung in einer Klinik ist eine Möglichkeit, die auch die Richter im Rahmen des Prozesses, der morgen fortgesetzt wird, zu prüfen haben: Sie können die Unterbringung anordnen, wenn sie der Überzeugung sind, dass die 47-Jährige die ihr vorgeworfenen Taten in einem Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und zu erwarten ist, dass sie künftig weitere Straftaten begeht und daher eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Viel wird also davon abhängen, wie das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Anette Korte ausfällt.
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