Mit Killerkommando auf Erpressertour

BITBURG. (iz) Ein 21-jähriger Türke musste sich für eine langen Liste von Anklagevorwürfen vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Ein Jahr und acht Monate auf "Vorbewährung" hieß am Ende das Urteil.

Alles begann am Jünkerather Bahnhof. Einen kleinen Drogendealer aus Jünkerath hatte der kürzlich vor dem Amtsgericht Bitburg angeklagte junge Mann unter Druck gesetzt. Er wollte 400 Euro von ihm haben. "Sonst liegst du einmal tot in der Wohnung", hatte der Türke dem Dealer gesagt. Er drohte damit, dass eine Aufkreuzen einer Albaner-Gang "aufkreuzen" werde. "Ein albanisches Killerkommando", wie der Staatsanwalt später ausführte, "und mit denen ist ja bekanntlich nicht zu spaßen", sagte auch der Vorsitzende des Schöffengerichts, Werner von Schichau. Einem Bekannten in Köln, Besitzer eines Handyladens, drohte der Angeklagte, seinen Laden in die Luft zu sprengen, da er von ihm noch "3000 bis 4000 Mark Lohn" bekommen sollte. Einer Freundin soll der Angeklagte ein Handy abgeluchst sowie 380 Euro und zwei Ringe gestohlen und die Frau mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. "Wenn sie wüssten, wie ich von der Verwandtschaft der Freundin bedroht worden bin", verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht. Er bestritt, die Sachen gestohlen zu haben, da er nie in der Wohnung der Frau gewesen sei. Einen weiteren Diebstahl soll der 21-Jährige bei einem Bekannten begangen haben: 200 Mark und ein Parfüm soll er entwendet haben. "Ich wusste nicht, dass der was von mir wollte", sagte er vor Gericht in Bezug auf die bisexuellen Neigungen seines Bekannten. Der Gedanke, dass sein Freund "mehr von ihm wollte" sei ihm auch nicht gekommen, als er das "Parfüm mit leicht rosa Touch" klaute. "Der hat mich angemacht", sagte der junge Mann, um sein Handeln mit der Schreckschusspistole zu rechtfertigten.Angeklagter muss sich Bewährung verdienen

Noch im Gerichtssaal entschuldigte sich der Täter unter Tränen für sein Handeln und gelobte Besserung. Angerechnet wurde ihm vor allem seine Geständigkeit vor Gericht, die ihm eine Haftstrafe ersparte. Ein Jahr und acht Monate auf "Vorbewährung" hieß das Urteil. "Deine Strafe ist ohne Bewährung, im Rahmen der Vorbewährung musst du dir die Bewährung erst verdienen, also benimm dich, auch im Hinblick auf deine Eltern", sagte von Schichau in der Urteilsbegründung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort