Mit illegaler Waffe im Gepäck in eine Polizeikontrolle bei Prüm: Freiheitsstrafe für 41-Jährigen

Bitburg · Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz stand ein 41-Jähriger vor dem Amtsgericht Bitburg. Im Mai 2015 war er bei Prüm in eine Polizeikontrolle geraten bei der die Beamten eine illegale Waffe in seinem Wagen fanden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Ein Urteil ist gefallen, aber es bleiben viele Fragen offen: Am Amtsgericht Bitburg wurde am Donnerstag der Fall des Mannes verhandelt, der im Mai 2015 eine illegale Waffe aus Belgien über die Grenze nach Deutschland gebracht haben soll. Der Mann geriet damals bei Prüm in eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten die Pistole im Wagen des Mannes fanden.

Das sagt der Staatsanwalt: Der Mann soll am 20. Mai 2015 im belgischen Lüttich eine Schusswaffe für 2000 Euro gekauft haben. Anschließend habe er sie in seinem Wagen nach Deutschland bringen wollen. Eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe besitze der 41-Jährige nicht.

Das sagt der Angeklagte: Der Vater von vier Kindern lebt mit seiner Familie in Rheinfelden nahe der Schweizer Grenze. Dort betreibt er zusammen mit seiner Frau einen Döner-Imbiss und eine Shisha-Bar. In seinem Imbiss sei er mehrfach bedroht worden. "Sie hatten Glatzen und waren schwarz angezogen", so beschreibt der Angeklagte die Männer. Um sich und seine Familie zu beschützen, sei er auf die Idee gekommen, eine Waffe zu kaufen. Aus seiner Zeit als Lastwagen-Fahrer habe er gewusst, dass man am Bahnhof im belgischen Lüttich Waffen kaufe könne. Deshalb sei er nach Belgien gefahren. Am Bahnhof angekommen, hätten ihm mehrere Schwarzafrikaner zunächst Drogen angeboten, konnten aber offenbar auch seinen Wunsch befriedigen. Der Angeklagte haben ihnen 2000 Euro gegeben und eine Ledertasche erhalten, in der sich die Waffe befand. "Ich kenne mich mit Waffen nicht aus, deshalb habe nicht in die Tasche reingesehen", erklärt er vor Gericht. Das sich in der Tasche neben der Waffe auch 50 Patronen, davon acht Vollmantelgeschosse und zwei Magazine befanden, will er nicht gewusst haben. Er habe außerdem nicht schießen wollen, sondern lediglich den Männern, die ihn bedroht hätten, Angst machen wollen.

Darum zweifelt der Richter: Stutzig macht Richter Udo May vor allem der Schalldämpfer, der einen Tag nach der Kontrolle am Ort derselben gefunden wurde. Der Angeklagte streitet ab, einen Schalldämpfer gekauft zu haben. Allerdings war das 19,2 Zentimeter lange, schwarz lackierte Rohr offenbar in die gleiche Folie verpackt wie Waffe und Munition. Und es passt einem Gutachten zufolge zu der Waffe, auf die es sich mittels eines Gewindes aufschrauben lässt. Die Polizei vermutet, dass der Angeklagte den Schalldämpfer aus dem Wagenfenster geworfen hat, als er die Polizeikontrolle sah. Zweifel hegt May auch am Motiv für den Waffenkauf. Im fraglichen Zeitraum seien in der Gegend um Rheinfelden keine Drohungen oder Angriffe von schwarz gekleideten Männern bekannt geworden. Außerdem hätte der Angeklagte bei der Polizei um Schutz bitten können. Auch die Waffe selbst stellt den Richter offenbar vor Fragezeichen. Es handele sich um eine vollautomatische Waffe, die zwar aussehe wie eine Handfeuerwaffe, aber eine sogenannte Mikro-Maschinen-Pistole sei. Die Waffe des Typs R9 Arms Corp USA hat keine Seriennummer, auch der Hersteller ist unbekannt. "So etwas benutzt man nicht zur Verteidigung, das ist eine Angriffswaffe", sagt May.

Das Urteil: Richter May kam mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, für den illegalen Kauf der Waffe sowie deren Transport nach Deutschland eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu verhängen. Die Strafe wird zur Bewährung über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 800 Euro, die der Angeklagte an die Caritas in Bitburg zahlen muss. May betont auch in der Urteilsverkündung noch einmal, dass trotz des Urteils nicht alle Fragen beantwortet sind: "Das ist eine mehr als mysteriöse Geschichte." Der Verteidigungsstrategie des Rechtsanwaltes Ludwig Limberger, sein Mandant sei "einfach gestrickt" und habe deshalb nicht gewusst, was er tat, glaubte der Richter nicht. "Für so naiv halten wir sie nicht, dass Sie 2000 Euro für eine Waffe zahlen und sie sich dann nicht anschauen." Richter May warnte eindringlich: "Im Wiederholungsfalle wird das für Sie anders ausgehen." Das Urteil ist rechtskräftig.

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