Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

OBERWEIS/TRIER. Ob die Ortsgemeinde Oberweis wieder Herr über Camping- und Sportplatz wird, oder ob die VG Bitburg-Land Eigentümer bleibt, ist auch nach einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Trier unklar. Nachdem das aktuelle Verfahren abgeschlossen wurde, steht nun ein weiteres Verfahren ins Haus.

Wer ist Herr über Schwimmbad, Sportplatz und Campingplatz Oberweis, und wer wird dort in Zukunft Herr sein? Diese Fragen bleiben ungeklärt. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier am Donnerstag zu diesem Thema blieb ohne Entscheidung in der Sache. Beide Parteien einigten sich darauf, erst einmal abzuwarten. Sowohl die Ortsgemeinde Oberweis als auch die Verbandsgemeinde Bitburg-Land wollten darauf warten, was der mit der Angelegenheit ebenfalls befasste Bitburg-Prümer Kreisrechtsausschuss in Sachen Rückgabe der Grundstücke entscheidet. Die VG sagte zu, bis zu einer Klärung keine Fakten durch den Verkauf der umstrittenen Grundstücke zu schaffen. Wie Rudolf Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, mitteilte, hat sich der Ausschuss derweil gegen den Rückgabewunsch der Oberweiser entschieden. Die schriftliche Entscheidung werde den beiden Parteien in den nächsten Tagen zugehen. Als Folge der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wird nun die Ortsgemeinde Oberweis vermutlich erneut vor Gericht ziehen. Dieses weitere Verfahren hatten Ortsgemeinde und VG für den Fall einer Niederlage bereits während der Verhandlung in Trier angekündigt. Hintergrund für die Auseinandersetzungen ist der Wunsch der Ortsgemeinde Oberweis, die zum 1. Januar 1975 erfolgte Übertragung von Sport- und Campingplatz an die VG rückgängig zu machen. Die Ortsgemeinde ist der Meinung, dass dieser Übergang zu unrecht erfolgte. Nach 30 Jahren tätig wurden Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat, weil die VG die beiden Plätze an einen Investor verkaufen möchte (der TV berichtete). Der würde gerne mindestens 50 Zelte aufstellen, wo heute Fußball gespielt wird. Die Erweiterung soll aber erst in einigen Jahren greifen. Bis dahin soll Oberweis einen neuen Rasenplatz an anderer Stelle erhalten haben. Rund 400 000 Euro kostet so ein Platz. 150 000 Euro davon wollte die VG beisteuern. Weitere 160 000 Euro sollten über den so genannten Goldenen Plan dazukommen. Damit wären rund 90 000 Euro geblieben, die die Ortsgemeinde hätte zahlen müssen. Doch auch diese Summe war dem Ortsgemeinderat zu viel. Er pochte auf ein Angebot der VG aus dem Jahr 1992, bei einer Verlagerung alle Kosten zu übernehmen. Jürgen Backes, Bürgermeister der VG Bitburg-Land, hatte das Zuschussangebot zurückgezogen, nachdem die Ortsgemeinde auf Rückgabe der Flächen beharrte. Oberweiser klagten zu spät

Dieses Beharren besteht auch weiterhin, obwohl die Ortsgemeinde bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in einem Punkt Schiffbruch erlitt. Richter Michael Zimmer, Präsident der Verwaltungsgerichts Trier, ließ durchblicken, dass die Oberweiser mit ihrer Klage zu spät gekommen sind. Zwar gebe es für den vorliegenden Fall keine vorgeschriebenen Fristen. Er ging aber davon aus, dass eine Obergrenze von 30 Jahren anzuwenden sei. "Diese Frist ist am 1. Januar 2005 abgelaufen", sagte Zimmer. Die Klage der Oberweiser wurde jedoch nach diesem Termin angestrengt. Gab der Richter diesem Teil der Oberweiser Klage wenig Aussicht auf Erfolg, so sah das in Sachen Rückübertragungsanspruch anders aus. Die Verkaufsabsichten für Campingplatz und Sportplatz ließen den Schluss zu, dass die VG das, was damals gewollt war, so nicht mehr will. Die Rechtfertigung für die Übertragung von Schwimmbad, Campingplatz und Sportplatz sei jedoch der Betrieb einer zentralen Sportstätte in der VG Bitburg-Land gewesen. Wie das Verwaltungsgericht urteilen würde, ließ der Richter offen. Angesichts der Thematik spiele die Kammer mit dem Gedanken, den Verwaltungsgerichtshof mit der Sache zu befassen.

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