Neue Hürden für den Flugplatz

Die ersten Widersprüche gegen die Instrumentenflug-Genehmigung für den Flugplatz Bitburg sind abgelehnt worden. Sollten die Betroffenen dagegen klagen, wird sich wohl auch der geplante Ausbau des Bit-Airports verzögern.

 Große Pläne, große Hindernisse: Der Flugplatz Bitburg soll ausgebaut werden. TV-Foto: Katharina Hammermann

Große Pläne, große Hindernisse: Der Flugplatz Bitburg soll ausgebaut werden. TV-Foto: Katharina Hammermann

Bitburg. Für den Flugplatz Bitburg gibt es große Pläne: Er soll in den kommenden 15 Jahren zu einem richtigen Flughafen ausgebaut werden, der regelmäßig von großen Fracht- und Passagierflugzeugen angesteuert wird.

Bevor diese Pläne Realität werden können, gilt es allerdings noch einige Hürden zu überwinden. Denn die von den Flugplatzbefürwortern so lang ersehnte Instrumentenflug-Genehmigung ist zwar da, aber sie ist noch nicht bestandskräftig. Der Grund: Die drei Gemeinden Scharfbillig, Gondorf und Hüttingen sowie die fünf Privatpersonen haben Widerspruch eingelegt.

Über die ersten zwei von acht Widersprüchen wurde nun, wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gestern mitteilte, entschieden - der Widerspruch der Ortsgemeinde Scharfbillig und jener eines Privatmanns wurden zurückgewiesen. Bei der Beurteilung der Widersprüche spielten laut LBM unter anderem die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betreibers, die technischen Gegebenheiten des Flugplatzes und der Lärmschutz eine Rolle.

Die übrigen Entscheidungen stehen noch aus, darunter auch jene über den Widerspruch Ludwig Kewes' von der Initiative "Bürger gegen Nachtflug".

Eine Klage könnte zu Verzögerungen führen



"Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, dann werden wir klagen", sagt er. Sollte er das tatsächlich tun, dann wird dies zu weiteren Verzögerungen führen, denn die Klage hätte eine aufschiebende Wirkung. Wie lange sich der anschließende Prozess hinziehen würde, ist ungewiss.

Große Flugzeuge jedenfalls könnten, bis der Prozess abgeschlossen ist, nicht in Bitburg landen. Denn bis dahin ist der Flugplatz nur unter Sichtflugbedingungen anzusteuern von Flugzeugen, die nicht mehr als 14 Tonnen wiegen dürfen. Doch selbst wenn die Instrumentenflug-Genehmigung in Kraft wäre, würde das vermutlich im Rahmen der Ausbaupläne für den Bit-Airport nicht genügen. Zwar könnten die Boeing 747, die die Planer nach Bitburg locken wollen, tagsüber landen. Nicht aber nachts: Zwischen 22 und 6 Uhr darf es auch mit der "großen" Genehmigung pro Jahr maximal 180 Flugbewegungen geben mit Maschinen, die maximal 120 Tonnen Startgewicht haben. Eine Boeing wiegt aber rund 350 Tonnen. In der Nachtkernzeit darf es zwischen 0 und 5 Uhr maximal 24 Flugbewegungen geben. Frachtflug findet jedoch in der Regel nachts statt.

Noch hat sich der Projektentwickler Frank Lamparski bei keiner öffentlichen Stelle gemeldet. Sowohl das Verkehrsministerium als auch die zuständige Fachgruppe Luftverkehr des Landesbetriebs Mobilität kennen seine Pläne nur aus der Presse. "Wir warten zuerst ab, dass wir die Mehrheit der GmbH-Anteile haben", sagt der Planer. Sollten Kewes oder andere klagen, muss Lamparski sich wohl ans Warten gewöhnen.

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