Neues Modell zur Finanzierung

DASBURG. Der Ortsgemeinderat Dasburg hat einstimmig beschlossen, die Kosten für die Erneuerung der Friedhofsmauer in die jährlichen Gebühren umzurechnen.

Ortsbürgermeister Helmut Kremer eröffnete die mit Spannung erwartete Ratssitzung im Dasburger Hotel "Daytona" und gab das Wort an Bürgermeister Patrick Schnieder. Der Verwaltungschef erläuterte ausführlich die Vorgehensweise bei der Erneuerung der Stützmauer am Friedhof. Umgerechnet 34 770 Euro kostete das Bauprojekt. Schon der Landeszuschuss von 12 770 Euro war mit der Auflage verbunden, dass der Eigenanteil der Gemeinde von den Grabnutzungsberechtigten aufzubringen ist. Nach Auffassung der Verwaltung besteht dazu sogar eine gesetzliche Pflicht, da der Friedhof als kostenrechnende Einrichtung zu führen ist.Bürger zahlen künftig 20 Euro pro Grabstelle

Die Erhebung einer einmaligen Sonderumlage von 150 Euro pro Grabstelle erklärte der Kreisrechtsausschuss jedoch für rechtswidrig (der TV berichtete). Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Investitionskosten zunächst in den Vermögenshaushalt 2004 der Gemeinde zu stellen. Zur Finanzierung werden die Kosten nach einem komplizierten Verfahren in die jährlichen Friedhofsgebühren eingerechnet. Von den 34 770 Euro wird der Anteil für die Bodenlockerung (770 Euro) abgezogen. Verteilt auf eine Nutzungszeit der Mauer von 25 Jahren ergibt sich eine Abschreibung von 1360 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Kreditzinsen von voraussichtlich 477,40 Euro. Unter dem Strich bleibt für jede der 150 Grabstellen eine Gebühr von 12,25 Euro pro Jahr. In 23 Jahren sind das insgesamt rund 280 Euro pro Grabstelle für die Finanzierung der Mauer.Darüber hinaus zahlt jeder seinen Beitrag zu den laufenden Unterhaltungskosten. Da in der Friedhofsgebührenkasse derzeit ein Überschuss von 6600 Euro ist, kann dieser Beitrag auf 7,75 Euro herabgesetzt werden. Insgesamt ergibt sich also eine jährliche Gebühr von 20 Euro.Dieses Modell beschloss der Gemeinderat einstimmig. Da die gesamte Friedhoffinanzierung damit auf einer neuen Basis steht, nahm der Rat eine im Juli beschlossene Gebührenerhöhung zurück. Wer ein neues Wahlgrab belegt, zahlt statt 200 Euro künftig wie vor dem Juli-Beschluss wieder 50 Euro, bei einem Doppelgrab 100 Euro.Einige Grabnutzungsberechtigte besuchten die Ratssitzung und forderten vergeblich, die Gemeinde solle die Mauer selbst bezahlen. Norbert Fischbach, einer der Widerspruchsführer, verwies auf den großen Unterschied bei der Vorgehensweise: "Wenn die Liegezeit zum Beispiel nur noch ein Jahr beträgt, kostet das 12,25 Euro. Bei der Sonderumlage hätte derselbe Bürger auf einen Schlag 150 Euro bezahlen müssen." Im Übrigen sei die teilweise freihändige Vergabe der Leistungen nach der öffentlichen Ausschreibung nicht korrekt gelaufen, so dass keine schlüssige Kalkulation zugrunde liege. Bürgermeister Schnieder entgegnete, übergeordnete Behörden hätten sogar zu der Vergabepraxis geraten. Für die so genannten kalkulatorischen Kosten sei lediglich die Abrechnung des Bauprojekts maßgeblich. Auf genau dieser Basis habe die Verwaltung das aktuelle Finanzierungsmodell errechnet.Fischbach und andere Bürger behalten sich vor, gegen einen neuen Beitragsbescheid erneut Widerspruch einzulegen.

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