Ohne Alkohol geht's auch

In der Fastnachtszeit fließt Alkohol in Strömen. Da glauben auch Jugendliche oder sogar Kinder, mal zugreifen zu dürfen. Getrunken wird schon im Schulbus, wie die Jugendsachbearbeiter der Polizei Bitburg bestätigen.

Bitburg. (lyv) "Gerade bei Umzügen wird leider nicht selten beobachtet, dass an Jugendliche und manchmal sogar an Kinder Schnaps und Likör verteilt wird", sagt der Leiter des Jugendamtes Eifelkreis Bitburg-Prüm, Josef Winandy. Kein Wunder, wenn an den närrischen Tagen nicht nur manche Erwachsene betrunken durch die Gegend torkeln.Vom Alkoholkonsum gerade an Weiberfastnacht kann der Jugendsachbearbeiter der Polizeiinspektion Bitburg, Peter Scholtes, ein Lied singen. Schon seit sieben Uhr war er gestern auf den Fersen, um bei Kindern und Jugendlichen die promillehaltigen Getränke in Beschlag zu nehmen. "Die Schüler bringen von zu Hause ihre Flaschen mit und fangen schon im Bus an zu trinken, und nach der Schule geht's weiter". Eindeutig sei das ein Problem der Eltern, betont Scholtes. Und an diese sowie Verwandte, Bekannte und Freunde richtet sich auch der eindringliche Appell des Jugendamtes, als Vorbild zu zeigen, "dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen". Während der Drogenkonsum sich weiterhin in Grenzen halte, werde Alkohol zunehmend mehr als Rauschmittel missbraucht, bestätigen Jugendamt und die Jugendsachbearbeiter der Polizei.Jugendschutzkontrollen auf der Basis des Jugendschutzgesetzes machen allerdings nicht nur an Karneval Sinn. Von 22 Kontrollen im vergangenen Jahr - davon fünf in Tankstellen, sechs in Supermärkten, fünf bei Veranstaltungen, eine in einer Spielhalle und fünf in Gaststätten - waren bei 13 keine Beanstandungen festzustellen. In vier Fällen erging eine schriftliche Verwarnung, fünf Verstöße wurden mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 750 Euro belangt. Unterstützend zur Arbeit des Jugendamtes wurde im Rahmen der Gruppenleiterschulungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie des Hauses der Jugend Prüm und Kreisjugendpflege Bitburg-Prüm mit überwiegend jugendlichen Teilnehmern eine mehrstündige Einheit zum Thema "Jugendschutzrecht" erarbeitet. Besonders lobt Winandy die gute Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Verbandsgemeindeverwaltungen, den Jugendsachbearbeitern der Polizeiinspektionen oder dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizeidirektion Wittlich. Hintergrund Nach dem Jugendschutzgesetz ist bei Tanzveranstaltungen die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht, und von Jugendlichen ab 16 Jahren höchstens bis 24 Uhr gestattet. Der Genuss von Bier (auch Bier-Mixgetränke) oder Wein ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Branntweinhaltige Getränke (auch Mixgetränke) dürfen an Minderjährige überhaupt nicht abgegeben werden. (lyv)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort