Pulverdampf und Klagelieder

ECHTERNACH. Nun sind es vier Parteien in einem heftigen "Dreifrontenkrieg": Ein Streit zwischen dem Unternehmen Laubach & Fils S.à.r.l. und der Gemeindeverwaltung Echternach mit Bürgermeister Jos Scheuer (LSAP) beschäftigt die Abteistadt.

Nach jahrelangem Zank vor Gericht legt die Firma Laubach & Fils im Streit gegen die Stadt Echternach, den Campingplatz Alferweiher und den Schützenverein zurzeit kräftig nach. Einer der immer noch umstrittenen Punkte: In welchem Gebiet ist die Firma eigentlich errichtet und gibt es ausreichende Baugenehmigungen? Das Unternehmen Laubach & Fils S.à r.l. musste und muss sich mittlerweile gegen zwei individuelle schriftliche Beschwerden und 74 Standardbeschwerden der Gemeinden Echternach und Rosport sowie einige Anwohner aus der Abteistadt wehren. Weiterer Akt in dem Streit zwischen dem Unternehmen und der Gemeinde: Echternachs Bürgermeister Jos Scheuer und der Schöffenrat haben jüngst einen "sofortigen Baustopp" für die im August 2002 angelaufenen "Sanierungsarbeiten" verhängt. Es handele sich um "nicht genehmigte Baumaßnahmen", hieß es in der Begründung. Problem und Vorwurf an die Gemeinde: "Trotz des Baustopps wird aber kräftig weitergebaut." Hier ist die Gemeinde also am Zug. Ihr Handeln ist erforderlich, denn trotz eines Baustopps wurden weitere Arbeiten in Angriff genommen. Laut Bürgermeister Jos Scheuer hat die Kommune nichts gegen die Sanierung: "Wir protestieren gegen die Baumaßnahmen. Denn diese sind nicht genehmigt worden." Angeblich wurde auf öffentlichem Gelände ein Weg zur Anlage von Laubach & Fils gebaut. Das habe der Gemeinderat jedoch nicht erlaubt. Denn dieser Weg stellt aus Sicht der Gemeinde eine weitere Beeinträchtigung der Umgebung, vor allem des Campingplatzes, dar. Schon jetzt sieht sich die Stadt durch die vielen Bauschutt-LKW extrem belastet, und den meisten Gemeinderäten ist vor dem Hintergrund die Anlage von Laubach & Fils "ein Dorn im Auge". Das Ministerium hat geprüft, ob die entsprechenden Auflagen auch von der Firma eingehalten werden. "Ich muss dem Ministerium sehr danken, dass es sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Es gilt festzustellen, dass insgesamt gegen 13 Punkte der Auflagen verstoßen wurde. Wir haben zu Recht misstrauisch reagiert", sagt Scheuer.Angebliche Bleibelastung beschäftigt Gerichte

Aber nun schießt die Firma Laubach gegen den benachbarten Schützenverein, gegen Camping und Gemeinde und legt drei umfangreiche Klageschriften vor, in denen wiederum den Kontrahenten Verstöße vorgehalten werden - vom einfachen Autowaschen bis hin zu möglichen Bleibelastungen durch die Patronen. Es wurden Bilder geschossen und Sachverhalte dargelegt. Dem Campingplatz sollen Verstöße gegen "das Commodo-/Incommodo-Gesetz", das Gewässerschutzgesetz, Lärmschutzgesetz, Abfallgesetz, Arbeitsschutzgesetz und auch gegen Lebensmittelvorschriften nachgewiesen worden sein. Der Gemeinde werden auf fünf Seiten ebenfalls Verstöße gegen "das Commodo/Incommodo-Gesetz", das Gewässerschutzgesetz, das Abfallgesetz und das Arbeitsschutzgesetz vorgeworfen. "Das ist ein klassischer Rundumschlag", sagt Scheuer, der die Klagen prüfen lässt. Bei Fragen der Entsorgung auf dem Schießstand sei alles in Ordnung. Einige Punkte müssten aber genau geprüft werden, vor allem bei der Klage gegen die Gemeinde. André Hartmann (DP): "Es ist ganz einfach: Es gibt Regeln, und diese Regeln gelten für die Privatleute wie auch für die Gemeinde. Und das muss nun geprüft werden. Zur Zeit müssen wir davon ausgehen und mit dem arbeiten, was uns vorliegt. Die Verwaltung und das Ministerium sagt, dass die Gemeinde einen Teil ihrer Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wenn das so ist, muss Abhilfe geschaffen werden."

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