Radar Neuheilenbach: Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen zurück

Trier/Bitburg · Der vom Eifelkreis genehmigte Bau von Windrädern bei Matzerath und Eilscheid beeinträchtigt die Funktion des Wetterradars in Neuheilenbach gravierend. Das zumindest ist die Meinung des Deutschen Wetterdiensts, die sich jedoch nicht mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Trier deckt. Dort nämlich wurde nun eine entsprechende Klage gegen den Kreis zurückgewiesen.

Radar Neuheilenbach: Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen zurück
Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Trier/Bitburg. Auf der aktuellen Wetterkarte des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ist von dem Tief, das sich über dem Wetterradar in Neuheilenbach gebildet hat, nichts zu sehen. Und das, obwohl die ersten Ausläufer dieses Tiefdruckgebiets die DWD-Zentrale in Offenbach längst erreicht haben. Allerdings nicht als Niederschlag, sondern in Form einer schlechten Nachricht. Und die kommt vom Verwaltungsgericht Trier, wo die Richter eine Klage des Wetterdiensts zurückgewiesen haben.
Derjenige, gegen den diese Klage eingereicht wurde, ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm. Dieser hat bereits vor drei Jahren den Bau einer Windkraftanlage in Matzerath sowie die Errichtung von zwei weiteren Anlagen bei Eilscheid genehmigt. Nach Auffassung des DWD hätte der Kreis das jedoch nicht tun dürfen. Denn die drei geplanten Anlagen liegen in der Schutzzone des Wetterradars in Neuheilenbach.
Gutachter: Störungen harmlos


Die Radarstation ist von den vorgesehenen Windkraftstandorten zwar rund zehn Kilometer entfernt, doch hat der dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Wetterdienst für seine Radarstationen Abstandskriterien festgelegt. Demnach ist die Errichtung neuer Windräder im Fünf-Kilometer-Radius um das Radar nicht erlaubt und im Umkreis von fünf bis 15 Kilometern auch nur in gestaffelter Höhenbegrenzung. Der DWD begründet die Vorgaben damit, dass von den Windkraftanlagen Störsignale ausgehen, die vom Radar nicht richtig zugeordnet werden können. Inwieweit das tatsächlich der Fall ist, wurde zwischenzeitlich von einem gerichtlich beauftragten Gutachter geprüft
Nach Ansicht des Sachverständigen, der bei der Verhandlung am Trierer Verwaltungsgericht sein Gutachten präsentierte, verursachen die Anlagen durchaus Störungen. Allerdings sei es technisch und mit vertretbarem Aufwand möglich, die Funktion des Wetterradars so zu verändern, dass dadurch die negativen Einflüsse durch die Windräder minimiert werden könnten (der TV berichtete).
Wie es scheint, sehen die Richter das ähnlich. "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie es weitergeht", sagt DWD-Sprecher Uwe Kirsche. Da eine Berufung zugelassen ist, hat der Wetterdienst die Möglichkeit, seine Klage in der nächsthöheren Instanz durchzusetzen. Dass er das versuchen wird, davon geht Hermann-Josef Philipps auch aus. Er ist Mitgeschäftsführer der C4-Gesellschaft zur Förderung regenerativer Energien, die für das in Watzerath geplante Windrad zuständig ist.
Kritiker: Anlage ein Schwarzbau


Philipps ist froh über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, aber auch stinksauer auf den DWD. So habe der Wetterdienst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zunächst keine Stellungnahme abgegeben, sagt der Windkraftbetreiber. Und das auch trotz erneuter Erinnerung nicht. "Erst als die C4 die Infrastrukturarbeiten für die Windkraftanlage weitestgehend abgeschlossen und bereits mehr als 200 000 Euro für Kabel und elektrische Steuerungsanlagen investiert hatte, legte der DWD im April 2013 Widerspruch gegen die Genehmigung vom April 2012 ein", fügt er hinzu. Doch die "äußerst befremdliche Vorgehensweise" ist nicht das Einzige, womit Philipps und sein Anwalt Edgar Haubrich aus Bitburg ein Problem haben. Nach Meinung des Anwalts handelt es sich bei der Wetterradaranlage in Neuheilenbach nämlich um einen "Schwarzbau", der ohne Genehmigung errichtet wurde. Und von dem eine hohe Strahlenbelastung für die Menschen in der Umgebung ausgehe. Bislang sei diese Belastung nie wirklich getestet worden, kritisiert Philipps.
Doch möglicherweise wird auch damit bald ein Gutachter beauftragt. Denn laut Philipps ist geplant, in den kommenden Wochen eine Bürgerinitiative zu gründen, die mit einer Klage gegen den Deutschen Wetterdienst die Rechtmäßigkeit und die Strahlenbelastung des Radars gerichtlich überprüfen lassen wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort