Rat bleibt, wie er ist

Darf das Mitglied eines Ortsgemeinderats in einer anderen Ortsgemeinde seinen Wohnsitz haben? Die SPD in Herforst meint Nein und legte gegen den Wahlvorschlag der Herforster CDU Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht ein - allerdings erfolglos: Die Richter wiesen die Klage als unbegründet ab.

Herforst. Seit 15 Jahren ist Dieter Antony für die CDU Mitglied im Gemeinderat in Herforst. Auch als der gebürtige Herforster mit seiner Familie nach Binsfeld zog und dort Anfang des Jahres eine Nebenwohnung anmeldete, legte er sein Mandat nicht nieder. Im Gegenteil, er ließ sich vor der Kommunalwahl wieder auf die Liste der CDU setzen. Sein Lebensmittelpunkt liege in Herforst, sagt er. Hier sei er mit einer Hauptwohnung - seinem KFZ-Betrieb - gemeldet und in zahlreichen Vereinen aktiv.

Antony wurde am 7. Juni erneut in den Rat gewählt - zum Missfallen der SPD: Fraktionssprecher Winfried Streit legte Einspruch gegen die Gültigkeit seiner Wahl ein. Antony sei nicht wählbar gewesen, weil er seinen Wohnsitz in Binsfeld habe. Zwar blieb der SPD-Einspruch erfolglos, dennoch nahm Antony sein Ratsmandat gar nicht erst an. Stattdessen rückte Ute Faber von der CDU nach. "Das war ein Vorgang, der nicht gerade zur Zusammenarbeit einlädt", erklärt Dieter Antony seinen Verzicht. Nachvollziehen kann er die Haltung der SPD nicht: "Wir haben auch eine rheinland-pfälzische Umweltministerin, bei der das genau so ist - ihr Mann und ihre Kinder leben in Saarbrücken."

Gericht: Kein Rechtsschutzinteresse



Doch für die Herforster SPD hatte sich die Angelegenheit mit Antonys Mandatsverzicht keineswegs erledigt: Streit erhob Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Sein Ziel: die Wahl des CDU-Manns für ungültig zu erklären und das Ergebnis der Gemeinderatswahl neu festzustellen. Nach seiner Auffassung sollten die Stimmen, die für den seiner Meinung nach nicht wählbaren Antony abgegeben worden waren, gestrichen werden - mit Folgen für die Sitzverteilung: Zurzeit hat die CDU acht, die SPD sechs und die Freie Wählergruppe zwei Sitze. Zöge man die auf Antony entfallenen Stimmen jedoch ab, kämen sowohl CDU als auch SPD auf sieben Sitze.

Doch so weit kommt es vorerst nicht: Am Dienstag teilte das Verwaltungsgericht mit, dass die Klage des SPD-Fraktionschefs abgewiesen ist. Allerdings ging es gar nicht weiter auf die Frage nach dem Wohnsitz Antonys ein: Es fehle am Rechtsschutzinteresse, da der Betroffene auf sein Mandat bereits verzichtet habe. Auch einer Neufeststellung des Wahlergebnisses mit der Folge, dass die SPD einen zusätzlichen Sitz bekäme, erteilten die Richter eine Absage: Folge bei einer Nicht-Wählbarkeit eines Gewählten sei alleine, dass ein Ratsmitglied nachrücke, um den Wählerwillen aufrechtzuerhalten und die Stimmen wenigstens der Liste zugutekommen zu lassen.

Der Kläger Winfried Streit wollte das Urteil nicht kommentieren. Es könne jedoch durchaus sein, dass er Berufung einlegen werde, sagte er auf TV-Nachfrage.

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