Ratsmehrheit verunsichert

NIEDERSTEDEM/TRIER. Die Gemeinde Niederstedem wird bei den Anliegern der Weiherstraße wohl doch Erschließungsbeiträge kassieren müssen. Davon ist nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier auszugehen, auch wenn der endgültige Beschluss, den die Richter gestern hinter verschlossenen Türen getroffen haben, erst noch zugestellt wird.

"Der Vorsitzende Richter hatte doch schon vorher seine feste Meinung", ist Rechtsanwältin Marianne Mastiaux nach der mündlichen Verhandlung überzeugt. Im Rechtsstreit über die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen vertritt sie den Rat der Gemeinde Niederstedem, der gegen die Bestätigung des Kreises Bitburg-Prüm geklagt hat, einen Gemeinderatsbeschluss auszusetzen. Der Rat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land, wiederkehrende Beiträge, die von allen Niederstedemern zu zahlen sind, für Bauarbeiten an der Weiherstraße zu erheben. Doch die Auffassung der Rechtsanwältin von einer historischen Erschließungsstraße teilt der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes, Georg Schmidt, nicht, und auch auf eine Verallgemeinerung der Situation auf mehrere Straßen im Dorf lässt er sich nicht ein. "Die Weiherstraße ist mit ihren erst zwei von fünf vorgesehenen Leuchten bis heute nicht erstmalig hergestellt. Bei den Bauarbeiten handelt es sich zweifellos um erschließungsbeitragspflichtige Maßnahmen", macht Schmidt kein Geheimnis aus seiner Rechtsauffassung. Folgt das Gericht der Auffassung seines Vorsitzenden Richters, dann sind die Anlieger der Weiherstraße beitragspflichtig. Im Vorfeld hatten bereits zwei Rechtsgutachten sowie der Kreis als Kommunalaufsicht dargelegt, dass die Anlieger Erschließungsbeiträge zu zahlen haben. Das Pikante: Drei Mitglieder der fünfköpfigen Ratsmehrheit, die sich über diese Rechtsauffassung hinweggesetzt hatte, sind Anlieger der Weiherstraße und wären somit zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen (der TV berichtete). Während Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, davon ausgeht, dass der Kreis als Beklagter diesen Rechtsstreit gewonnen hat, erhofft sich der Niederstedemer Bürgermeister Willi Niederprüm vor allem eine endgültige Klärung in dieser Frage. Strittig bleibt die Verantwortung der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburg-Land, die nach Auskunft von Ratsmitgliedern zunächst jahrelang die Entscheidung der Gemeinde für wiederkehrende Beiträge mitgetragen hatte. "Wir haben die Satzungen doch zusammen mit der Verbandsgemeinde erarbeitet und sogar auf der Grundlage wiederkehrender Beiträge Zuschüsse beim Land beantragt", macht der erste Beigeordnete Helmut Kiefer die Verunsicherung des Rates deutlich. Der plötzliche Wandel der Rechtsauffassung sei für die Ratsmehrheit nicht nachvollziehbar gewesen, deshalb habe sie auf wiederkehrenden Beiträgen beharrt. Ein Vorwurf, den Wolfgang Schmidt von der VG-Verwaltung nicht auf sich sitzen lassen will. "Ich habe immer auf die Rechtsunsicherheit hingewiesen", betont er. Das Urteil, das den Parteien zugesandt wird, wird über das weitere Vorgehen entscheiden.

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