Schultoiletten-Prozess am Landgericht Trier: Urteil kurzfristig vertagt

Trier/Bitburg · Noch immer steht nicht fest, wie es für den 55-jährigen Bitburger weitergeht, dem vorgeworfen wird, ein Mädchen auf der Schultoilette sexuell genötigt zu haben. Der psychiatrische Gutachter hat dem Landgericht eine stationäre Unterbringung empfohlen.

Trier/Bitburg. Am neunten Verhandlungstag nimmt er ein vermeintlich letztes Mal auf der Anklagebank Platz, legt seine schwarze Kappe auf den Tisch, sortiert die Papiere, die er in einer Plastiktüte mitgebracht hat, und grinst breit ins Publikum. Auch die Mutter des mutmaßlichen Opfers sitzt dort. Sie ist ans Landgericht Trier gekommen, um da zu sein, wenn die Richter unter Vorsitz von Albrecht Keimburg ihr Urteil sprechen.
Nach wie vor wirkt der Beschuldigte überzeugt davon, dass nicht er es war, der eine 14-jährige Schülerin am 4. Dezember 2013 auf der Toilette des Bitburger Gymnasiums mit dem Messer bedroht hat, um sie zu zwingen, sich auszuziehen. Es sei ein anderer gewesen, hat er mehrfach gesagt. Einmal auch, es sei ein anderer in ihm selbst gewesen. Der 55-jährige Bitburger, dem sexuelle Nötigung zur Last gelegt wird, leidet unter einer schizophrenen Psychose. Er gilt daher als schuldunfähig. "Die Realitätswahrnehmung hat sich verschoben", sagt der psychiatrische Gutachter Ingo Baltes. Der Beschuldigte leide unter sexuellen und religiösen Wahnvorstellungen und unter einer Persönlichkeitsspaltung. Vordergründig verhalte der Mann sich höflich und angepasst, doch in Konfliktsituationen reagiere er wahnhaft und aggressiv. Das bestätigt auch die Aussage des Arztes, der den 55-Jährigen derzeit bei Neuwied in einer geschlossenen Psychiatrie behandelt. Dort hat der Bitburger eine junge Krankenschwester mit obszönen Worten beleidigt und sie aufgefordert, zu ihm zu kommen. Obwohl die junge Frau dies dem Arzt zufolge sehr glaubhaft schilderte, stritt der Beschuldigte alles ab. Auch versuchte er mehrfach, Mitpatienten zu provozieren. Meist ging es dabei um sexuelle oder religiöse Themen oder um die Frage der Schuld, die er bei anderen, nicht jedoch bei sich selbst sieht. Fazit: der Arzt hätte große Bedenken, den Patienten ambulant zu behandeln.
So geht es auch dem Gutachter. Baltes zufolge hat sich der Zustand des Kranken nicht verbessert, obwohl er - anders als zuvor in Bitburg - nun mit der richtigen Medikamentendosis behandelt werde. Es sei weiterhin mit auffälligem Verhalten zu rechnen. Oder gar mit Verbrechen wie jenem, das sich mutmaßlich auf der Schultoilette zugetragen hat. "Das Risiko ist hoch, dass sich so etwas wiederholt", sagt Baltes. Eine stationäre Behandlung sei dringend erforderlich. Ob das Gericht diese nun anordnet, steht immer noch nicht fest. Denn nachdem Staatsanwältin, Verteidiger und Nebenkläger unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädoyiert haben, ist es bereits nach 17 Uhr. Und so vertagt Richter Keimburg die Urteilsfindung, die mangels Beweisen auf den zahllosen Zeugenaussagen fußen wird, auf Donnerstag, 2. Oktober, 15 Uhr. "Es hört nicht auf", sagt der Beschuldigte gereizt. Und auch die Mutter schaut unglücklich. Schon seit Monaten belastet das Verfahren alle Beteiligten.

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