Schwitzen verboten!

Die geplante Errichtung eines Saunaclubs auf dem Flugplatz Bitburg ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier jetzt entschieden und damit die Klage eines luxemburgischen Unternehmers zurückgewiesen.

Trier/Bitburg. (uhe) Nachdem die Eifelkreisverwaltung die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kontaktsauna auf dem Bitburger Flugplatzgelände abgelehnt hatte, war der Antragsteller, ein Geschäftsmann aus Luxemburg, vor das Verwaltungsgericht Trier gezogen, um gegen die Entscheidung der Kreisbehörde zu klagen (der TV berichtete). Doch auch in Trier hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts nun erklärt, dass die Ablehnung der Bauvor anfrage rechtmäßig sei.So könne der geplante Club zwar grundsätzlich der Kategorie "Gewerbegebiete aller Art" untergeordnet werden, jedoch habe der Zweckverband Flugplatz Bitburg im Bebauungsplan eindeutig festgelegt, dass Gewerbebetriebe, die der Prostitution dienen, nicht zulässig seien, begründet das Verwaltungsgericht das Urteil."Die in der Bebauungsplan-Begründung geäußerte Befürchtung, eine vermehrte Ansiedlung von Bordellen könne zu Erschwernissen für die Ansiedlung sonstiger Gewerbebetriebe führen, sei nachvollziehbar und geeignet, den Ausschluss derartiger Nutzungen zu rechtfertigen", erklärt das Gericht weiter.Kanzlei: Berufung soll erst noch geprüft werden

Zu der geplanten Clubanlage sollten laut Antrag ein Wellness-Bereich mit Sauna, Whirlpools und Solarien sowie mehrere Zimmer für sexuelle Dienstleistungen entstehen. Ob nun vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz die Zulassung einer Berufung beantragt wird, müsse zunächst noch geprüft werden, teilt die Bitburger Kanzlei, die den Kläger vertritt, auf TV-Anfrage mit.

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