Sexueller Missbrauch in der Eifel: Ohne Angeklagten keine Verhandlung

Bitburg/Trier · Das Hauptverfahren gegen einen 82-jährigen Eifeler ist vorerst ausgesetzt. Ihm wird der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes in 35 Fällen vorgeworfen. Weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen bis Ende März verhandlungsunfähig ist, lässt die Strafprozessordnung keine andere Möglichkeit zu.

Seit drei Wochen schon tut sich nichts mehr im Prozess gegen einen 82-jährigen Eifeler, dem vorgeworfen wird, die damals zehnjährige Tochter der damaligen Partnerin seines Sohnes sexuell missbraucht zu haben. Am 3. Februar war er zuletzt vor Gericht erschienen, seitdem kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr teilnehmen.
Der Grund dafür soll in einer Begegnung mit dem leiblichen Großvater des mutmaßlichen Opfers liegen. Nach der Verhandlung Anfang Februar soll der Großvater den Angeklagten in einem Trierer Café angeschrien haben: "Da hinten ist ein Kinderschänder, der hat meine Enkelin missbraucht." Eine entsprechende Verleumdungsklage liegt der Staatsanwaltschaft Trier vor. In der Folge habe sich eine bestehende Herzproblematik verschlimmert - zwei Wochen wurde der Angeklagte im Krankenhaus stationär behandelt.
Keine Verhandlung "zur Sache"
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Armin Hardt stand nun am Donnerstag vor einem Problem: Ohne den Angeklagten kann die Hauptverhandlung "zur Sache" nicht fortgesetzt werden. Das heißt, alles, was direkt mit dem Tatvorwurf zu tun hat, kann nicht erörtert werden, es können auch keine weiteren Zeugen gehört werden. Die Hauptverhandlung darf aber auch nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden - so will es der Paragraf 229 der Strafprozessordnung. Über den Prozesstag am Donnerstag hätte man sich mit dem Verlesen von Urkunden "hinwegretten" können - allerdings hatten die beiden Verteidiger bereits ein Attest vorgelegt, dass dem Angeklagten eine Verhandlungsunfähigkeit über sechs Wochen bescheinigte. Er sei ähnlich wie ein Infarktpatient zu behandeln und psychisch und physisch nicht ausreichend belastbar. Und so verbrachten die Parteien zunächst eine gute halbe Stunde mit der Diskussion, ob dieses Attest wirksam sei, oder ob, wie von Richter und Staatsanwältin gefordert, ein neues Gutachten erstellt werden müsse, und ob dieses aus der Aktenlage erstellt werden könne oder ein Arzt den Mann erneut untersuchen müsse.
Eifeler ist verhandlungsunfähigLetztendlich traf doch noch ein am Montag vom Richter angefordertes Attest aus dem Bitburger Marienhausklinikum ein, das speziell auf die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten eingeht - und feststellt: Er ist es bis 24. März nicht verhandlungsfähig. Daher muss die Hauptverhandlung ausgesetzt werden.
Das bedeutet, die gesamte Verhandlung wird neu terminiert und alle Zeugen erneut gehört. Wann es soweit ist, kann Richter Hardt noch nicht sagen. Wohl frühestens im Herbst, eher im kommenden Jahr.

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