Sicherung o.k., Beschriftung nicht

REUTH. (red) Transportbehältnis und Ladungssicherung waren zwar in Ordnung, nicht aber die Kennzeichnung der Ladung. Deshalb muss ein LKW-Fahrer, der sein Gefährt in Luxemburg betankt hatte, mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Eine aufmerksame Zeugin teilte der Polizei am Montag mit, dass der LKW-Fahrer an einer Tankstelle in Luxemburg rund 700 Liter Diesel in einen Behälter auf seinem Anhänger gefüllt hatte und in Richtung Prüm unterwegs sei. Beamte der Polizeiinspektion Prüm kontrollierten Fahrzeug und Fahrer aus Nordrhein-Westfalen auf dem Rasthof Hubertushof. Der Fahrer räumte ein, insgesamt mehr als 900 Liter Treibstoff getankt zu haben und zeigte den Beamten einen Tank, der den Vorschriften entsprach. Auch der Behälter war ordnungsgemäß mit Spanngurten und Hölzern gesichert. Dennoch erwartet den Fahrer ein Bußgeld von bis zu 500 Euro, da die Ladung nicht nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet und - wie die Fachleute sagen - "bezettelt" war. Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte könnten im Falle eines Unfalles ohne diese Kennzeichnung und Bezettelung nicht sofort auf das transportierte Gut schließen. Weiterhin muss der 41-jährige selbstständige LKW-Fahrer damit rechnen, dass seine Fahrt nach Luxemburg auch steuerrechtlich überprüft wird.

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